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Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
Aufgrund der zunehmend missbräuchlichen Nutzung hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 07.07.2025 die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs, der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige sowie das Konsumverbot von Lachgas in dem Gebiet der Stadt Leverkusen (Lachgasverordnung)“ (Vorlage Nr. 2025/3285) beschlossen.
Mit dieser Verordnung wird der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Leverkusen verboten. Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt somit in Kraft.
Das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erstreckt sich auf sämtliche Verkaufsstellen im Stadtgebiet. Mit der Lachgasverordnung ist die entgeltliche und unentgeltliche Ab- und Weitergabe von Lachgas untersagt. Ebenso darf Lachgas nicht mehr an Automaten in Leverkusen angeboten werden, die für Minderjährige ohne technische Schutzvorrichtung zugänglich sind. Darüber hinaus ist der Konsum von Lachgas durch Minderjährige im öffentlichen Raum verboten. Ausgenommen vom Verbot bleibt die Abgabe von Lachgas, welches ärztlich und personengebunden verordnet wurde. Verstöße gegen das Verkaufs- und Abgabeverbot können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Das Konsumverbot wird im Rahmen der üblichen Präsenzstreifen des Kommunalen Ordnungsdienstes, hier insbesondere im Kontext von Jugendschutzkontrollen, überwacht. Sofern sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Verkaufsverbot ergeben, werden anlassbezogene Ermittlungen durchgeführt.
Auf Bundesebene bestehen ebenfalls Überlegungen eine dahingehende gesetzliche Regelung einzuführen, wonach zukünftig dann bundeseinheitlich die Abgabe, der Erwerb und der Besitz von Lachgas für und an Minderjährige verboten sein soll. Bis zum Beschluss und Inkrafttreten dieses Gesetzgebungsverfahrens wird die städtische Lachgasverordnung in Leverkusen umgesetzt und zu gegebener Zeit erforderliche Anpassungen überprüft.
Marc Adomat, zuständiger Dezernent für Bildung, Jugend und Sport (interimsweise auch für den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) erläutert: „Der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel durch Kinder und Jugendliche ist besorgniserregend vor dem Hintergrund möglicher schwerwiegender gesundheitlicher Folgen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Leverkusen nun eine Verordnung auf den Weg gebracht hat, um ein Verkaufs- und Abgabeverbot für Minderjährige umzusetzen.“
Zum Hintergrund:
Lachgas ist für seine schmerzstillende Wirkung bekannt und wurde ursprünglich als Treibmittel in Spraydosen, als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln und auch in der Medizin als leichtes Narkosemittel verwendet. Zunehmend wird es jedoch von Kindern und Jugendlichen konsumiert, um hierdurch den schnellen „Kick“ sowie Entspannungs- und Glücksgefühle zu erleben. Der missbräuchliche Konsum von Lachgas kann massive gesundheitsschädliche Folgen bis zu Herz-Kreislauf-Versagen und schweren Hirnschäden haben.