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Kooperation zum Schutz von Kindern & Jugendlichen
Die Stadt Leverkusen und die Polizei Köln haben eine Kooperation zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vereinbart. Damit wird die bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Leverkusener Jugendamt im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes weiter intensiviert und verbessert.
Für die Stadt unterzeichnete Oberbürgermeister Stefan Hebbel die Vereinbarung. Für die Polizei Köln, die auch für das Stadtgebiet Leverkusen zuständig ist, unterzeichnete Dirk Schuster, Kriminalinspektionsleiter bei der Kölner Kriminalpolizei in Vertretung für den Direktionsleiter Michael Esser.
Kinder sollen bestmöglich vor Gewalt geschützt werden
Konkretes Ziel der Vereinbarung ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich vor jeder Form von Misshandlung, Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. „Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit. Dies erfordert verbindliche Hilfe- und Schutzmaßnahmen im Zusammenwirken von Jugendämtern und Polizeibehörden“, betont Leverkusens Oberbürgermeister Stefan Hebbel
Polizei und Jugendamt sind gleichsam dem Schutz der Kinder verpflichtet. „Mit der Vereinbarung leisten wir als Stadt gemeinsam mit der Polizei einen wichtigen Beitrag für noch mehr Schutz vor Gewalt für Kinder und Jugendliche“, ergänzt Stefan Hebbel.
Vereinbarung ermöglicht noch bessere Zusammenarbeit
Bereits seit mehreren Jahren arbeitet das Jugendamt der Stadt Leverkusen mit der Polizeibehörde in Sachen Kinderschutz Hand in Hand. „Mit dieser Kooperationsvereinbarung sind die Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen im jeweiligen Aufgabengebiet nun schriftlich zwischen dem Jugendamt und der Polizei festgehalten worden. Damit können wir noch schneller sach- und fachgerecht im Sinn eines gelungenen Kinderschutzes handeln“, erklärt Aylin Doğan, Fachbereichsleiterin Kinder und Jugend bei der Stadt Leverkusen.
Laut Kooperationsvereinbarung kann die Polizei bei Gefahr in Verzug für andere Behörden wie beispielsweise das Leverkusener Jugendamt vorläufige Maßnahmen ergreifen, um Schaden von Kindern- und Jugendlichen abzuwenden. So hat die Polizei unverzüglich das Jugendamt zu unterrichten, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren an Leib und Leben gewährleistet sein muss. Die Kernaufgabe des Jugendamtes ist es, im Rahmen des Wächteramtes, den Kinderschutz zu gewährleisten. Zudem steht es Eltern mit Informationen, Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen, sowie in krisenhaften Situationen zur Seite. Das Jugendamt hat keine Verpflichtung die Polizei in Kinderschutzfällen zu unterrichten, wohl aber die Kindeswohlmeldungen der Polizei zu bearbeiten und in besonders gefährdenden Kindeswohlsituationen nach strafrechtlichen Vorgaben zu handeln.
Informationsaustausch beugt Kindeswohlgefährdung vor
Mit der Unterzeichnung haben Stadt und Polizei auch einen regelmäßigen Informationsaustausch vereinbart, um kriminalpräventiv Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Außerdem ist die gemeinsame Bearbeitung akuter Fälle Kern der Kooperationsvereinbarung. „Der regelmäßige Informationsaustausch ist für uns ein wesentlicher Bestandteil, um gefährdete Kinder frühzeitig zu identifizieren und zu verhindern, dass Ihnen Schaden zugefügt wird“, so Dirk Schuster, Kriminalinspektionsleiter bei der Kölner Kriminalpolizei, abschließend.

