Stadt Leverkusen

Autobahn GmbH errichtet Einhausung im Bereich neue Rheinbrücke

Nach dem bereits fast abgeschlossenen Rückbau der alten Rheinbrücke Süd auf der Leverkusener Seite beginnen die Vorbereitungen für die Errichtung der künftigen Brückenpfeiler für die neue Rheinbrücke.

Hierfür ist es auch notwendig, in einem Teilbereich eines der zu errichtenden Brückenpfeiler eine Einhausung zu errichten, da nach dem Befund der Erkundungsbohrungen höher belastete Abfälle im Untergrund zu erwarten sind.

Diese Abfälle gehören zu der gesicherten Altlast Dhünnaue.

Die Vorbereitungen für diese Einhausung sind bereits im Gange und werden voraussichtlich am 07.02.2025 abgeschlossen werden. Die Einhausung wird dann planmäßig vom 10.02. - 07.03.2025 betrieben. Danach erfolgt der Rückbau binnen einer Woche und die Arbeiten zur Errichtung des Strompfeilers werden fortgesetzt.

Die Abdichtung der gesicherten Altlast Dhünnaue wird im Verlauf der Arbeiten wiederhergestellt werden.

Bei der Einhausung handelt es sich um eine Leichtbauhalle, die eine Fläche von ca. 15*40 m einnimmt. Sie erreicht dabei eine maximale Höhe von 9 m. Diese Konstruktion ist besonders witterungsgeschützt. Die Einhausung steht auf einer zuvor vorbereiteten ebenen Arbeitsfläche. 

Die Fläche, aus der die Abfälle bis aus einer Tiefe von etwa 5 m gefördert werden, ist dabei ca. 7*11m groß.

Die Einhausung dient dem Schutz vor dem Kontakt mit belasteten Abfällen für die Arbeiter innerhalb sowie der Öffentlichkeit außerhalb der Einhausung. Innerhalb dieser Einhausung herrscht ein permanenter Unterdruck, um ein Austreten möglicherweise vorhandener Gase sicher zu unterbinden. Die dabei abgesaugte Luft wird gefiltert in die Atmosphäre entlassen. Zudem wird ein strenges Arbeitsschutzkonzept umgesetzt. Dazu gehören auch permanente Gasmessungen innerhalb und außerhalb der Einhausung.

Die innerhalb der Einhausung geförderten Abfälle werden in besonders dichten Spezialcontainern gefasst und auf kurzem Wege auf die Sonderabfalldeponie Bürrig verbracht.

Die Einhausung wird im Geltungsbereich des Planfeststellungsverfahrens errichtet und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Das Verfahren hat sich bereits mehrfach im Bereich der Autobahnbaustelle bewährt.

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