Stadt Leverkusen

Stadt versendet Grundsteuerbescheide 2025

Die Stadt Leverkusen versendet in diesen Tagen erstmalig Grundsteuerbescheide nach neuem Recht. Insgesamt erhalten rund 56.000 Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Steuerpflichtige mit dem Grundabgabenbescheid Auskunft über die Höhe des zu zahlenden neuen Grundsteuerbetrags.

Ein separates Beiblatt erläutert die Hintergründe der Reform sowie die Systematik der Berechnung und informiert über die jeweiligen Zuständigkeiten und Widerspruchsmöglichkeiten. 

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer sind:

·       Der Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt Leverkusen ermittelt wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben diesen postalisch per Bescheid erhalten. 

·        die mit Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2024 festgelegten Grundsteuerhebesätze der Stadt Leverkusen für das Jahr 2025 in folgender Höhe: Grundsteuer A: 375 von Hundert (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke); Grundsteuer B: 750 von Hundert (für bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke)  

Der Rat der Stadt Leverkusen hat sich - trotz der schwierigen Haushaltslage - in seiner Sitzung vom 16.12.2024 dazu entschieden, für das kommende Haushaltsjahr 2025 keine Änderung der Hebesätze vorzunehmen. Da sich die Hebesätze für das Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert haben, sind Änderungen der Grundsteuer ausschließlich auf die Anpassung des Messbetrages zurückzuführen. Dieser beruht auf der individuellen Festsetzung des Finanzamtes und kann folglich gestiegen, oder aber auch gesunken sein. Die Stadt hat aufgrund der gesetzlichen Bindewirkung keine Möglichkeit zur Anpassung des Messbetrages.

Wichtige Informationen zum Thema Grundsteuer sind sowohl auf der städtischen Homepage (Öffnet in einem neuen Tab), als auch im Kommunalportal (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.

Für Rückfragen zur Berechnung des Messbetrages oder die Feststellung des Grundsteuerwertes ist das Finanzamt Leverkusen zuständig.

Für Fragen die Stadt Leverkusen betreffend (wie z.B. zum Hebesatz), hat der Fachbereich Finanzen ein eigenes Mailpostfach (grundsteuerstadt.leverkusende) sowie zeitlich befristet eine Hotline eingerichtet: Tel. 0214/406-2094 (mittwochs und donnerstags von 08:30 – 15:30 Uhr, freitags von 08:30 – 12:30 Uhr)

 

 

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