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Personalausweise: Fehler bei Gebühren
Im Bürgerbüro ist ein Fehler bei der Erhebung von Personalausweisgebühren aufgetreten. Dabei wurden bei der Antragstellung von Personalausweisen seit Jahresbeginn fälschlicherweise erhöhte Gebührensätze in Rechnung gestellt.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesrates über eine Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen zum 1. Januar 2026. Aktuell liegt hierfür jedoch noch kein rechtskräftiger Erlass bzw. keine verbindliche Rechtsgrundlage vor. Aufgrund einer fehlerhaften Information wurde im Bürgerbüro dennoch die Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen im System vorzeitig von 37,00 € auf 46,00 € und von 22,80 € auf 27,60 € (bei unter 24-jährigen Personen) zum 01.01.2026 umgestellt.
Der Fehler wurde am Mittwoch, 14. Januar, entdeckt. Nach Bekanntwerden des Sachverhalts wurde die Gebührenerhebung sofort auf die rechtlich zulässige Gebühr zurückgesetzt und die korrekte technische Umsetzung geprüft. Eine vollständige Auswertung der betroffenen Fälle wurde eingeleitet und liegt vor. Demnach wurden im Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis zur Feststellung des Sachverhalts (14.01.2026) insgesamt 307 Personalausweise unter Anwendung der erhöhten, jedoch nicht rechtswirksamen Gebühr ausgestellt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben somit eine zu hohe Gebühr in Höhe von 9 € pro Ausweis bzw. 4,80 € (für unter 24-jährige Personen) entrichtet.
Die betroffenen Personen werden schnellstmöglich schriftlich informiert, um die zu viel erhobenen Gebühren unbürokratisch erstatten zu können. Zudem wird der Vorgang aufbereitet und notwendige verwaltungsinterne Konsequenzen werden geprüft.
Das Bürgerbüro bedauert den Vorfall ausdrücklich. Durch die eingeleiteten Maßnahmen ist jedoch sichergestellt, dass den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kein finanzieller Nachteil verbleibt.
