Stadt Leverkusen

Bayer und Stadt Leverkusen prüfen langfristige Zukunft des Erholungshauses

Bayer und die Stadt Leverkusen wollen gemeinsam die Zukunft des Erholungshauses sichern. In einem Letter of Intent haben beide Seiten die wesentlichen Eckpunkte für weitere Verhandlungen beschrieben. Ziel ist es, das traditionsreiche Haus perspektivisch in kommunale Verantwortung zu überführen und seine Rolle als bedeutende Kulturspielstätte für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Ensembles und Veranstalter dauerhaft zu erhalten. 

Nach aktuellem Planungsstand soll der Eigentums-, Besitz- und Betriebsübergang des Erholungshauses zum 1. Januar 2030 erfolgen. Dieser Zeitpunkt fällt in das Jahr des 100-jährigen Stadtjubiläums Leverkusens. Bis dahin soll der Betrieb geordnet fortgeführt werden. Die Bayer Gastronomie GmbH bleibt bis zum geplanten Übergang Betreiberin des Hauses und nimmt die Betreiberverantwortung wahr, längstens bis zum 31. Dezember 2029.

Das Erholungshaus ist seit vielen Jahren ein wichtiger Ort für Kulturveranstaltungen in Leverkusen, insbesondere für Theater und Konzerte. Zum Ensemble gehören neben der Spielstätte auch der Gastronomiebetrieb „Kulisse“, Außengastronomie, Parkplätze, Nebenanlagen sowie der angrenzende Erholungshauspark. 

„Unser gemeinsames Ziel ist es, das Erholungshaus als wichtigen Kulturort für Leverkusen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Gespräche mit der Stadt Leverkusen erfolgen in dem Bewusstsein, dass das Haus für viele Menschen, Ensembles und Veranstalter eine besondere Bedeutung hat“, sagt Christoph Boehmke, Leiter Bayer Kultur.

Die Stadt Leverkusen soll nach dem derzeitigen Verständnis der Parteien künftig alle Bemühungen unternehmen, das Erholungshaus langfristig als kulturelle Spielstätte für die Bürgerinnen und Bürger Leverkusens zu betreiben. Bereits im Zeitraum von 2027 bis 2030 soll die Stadt das Erholungshaus auch für eigene Kulturveranstaltungen vermehrt nutzen können. 

„Wir sind Bayer sehr dankbar, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen“, erklärt Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Zudem haben wir Zeit gewonnen, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die sich finanziell in der sehr angespannten Haushaltslage darstellen lässt und zugleich für alle Beteiligten Planungssicherheit bietet.“ 

„Besonders wichtig ist uns, den zahlreichen Nutzerinnen und Nutzern des Erholungshauses – u. a. dem Bayer-Blasorchester, den Bayer- Philharmonikern, weiteren Bayer-Ensembles, den Leverkusener Jazztagen sowie dem Jungen Musical Leverkusen – eine verlässliche Perspektive und Planungssicherheit bis Ende 2027 zu geben“, ergänzt der Fachbereichsleiter Kultur und Stadtmarketing Arthur Horváth. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, eine vertraglich belastbare und nachhaltige Lösung zu entwickeln, die wir dem Rat der Stadt Leverkusen zur Entscheidung vorlegen werden.“

Der Letter of Intent ist ausdrücklich als rechtlich nicht bindende Absichtserklärung ausgestaltet. Er bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen über einen Kaufvertrag sowie gegebenenfalls einen Vertrag über den Übergang des Spielstättenbetriebs. Sowohl für den Letter of Intent als auch für die Vertragsverhandlungen haben beide Vertragspartner Vertraulichkeit vereinbart. Die Parteien beabsichtigen, die notwendigen vertraglichen Regelungen bis spätestens Herbst 2026 auszuarbeiten. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, wird das Haus spätestens zum Jahresende 2027 geschlossen. 

Zu wirtschaftlichen Details, insbesondere zu Kaufpreis, steuerlicher Struktur, möglichen Sanierungs- und Folgekosten sowie Personalfragen, laufen weitere Prüfungen und Abstimmungen. Belastbare Aussagen hierzu können erst nach Abschluss dieser Prüfungen und nach Konkretisierung der Verträge getroffen werden.

Bis zu einem möglichen Übergang soll der laufende Spielbetrieb fortgeführt werden. Ziel der Gespräche ist nicht die Beendigung kultureller Nutzung, sondern die nachhaltige Sicherung des Erholungshauses als Kulturort für Leverkusen.

Hinweis für Redaktionen

Der Letter of Intent beschreibt den aktuellen Stand der gemeinsamen Absicht von Bayer und der Stadt Leverkusen. Er ersetzt noch keinen endgültigen Kaufvertrag und keinen abschließenden Vertrag über den Übergang des Spielstättenbetriebs. Weitere Informationen werden kommuniziert, sobald die Abstimmungen und erforderlichen Gremienbefassungen abgeschlossen sind.

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