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Rückkehr der Beigeordneten Andrea Deppe in den aktiven Dienst
Die Beigeordnete Andrea Deppe wird in den aktiven Dienst zurückkehren. Die Voraussetzungen für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz liegen nicht mehr vor.
Als Start in den aktiven Dienst wird der 1. August 2026 angedacht. Der begrenzte zeitliche Übergang lässt einen geordneten Ablauf des Wiedereintritts gewährleisten. Das Disziplinarverfahren gemäß § 17 Disziplinargesetz für das Land NRW ist nicht beendet, sondern läuft unverändert fort.
Ermittlungsführerin ist nicht die Stadt Leverkusen, sondern eine externe Kanzlei. Dies gewährleistet eine strikte Trennung zwischen Ermittlung und Verwaltungsgeschäften. Ermittlungen, Beweisanträge, Zeugenbefragungen, Akteinsichtnahmen sind in der Zwischenzeit durch die Ermittlungsführerin erfolgt und werden fortgesetzt. Der Gefahr einer Verdunkelung konnte in der Zwischenzeit unter Wahrung datenschutzrechtlicher und weiterer juristischer Vorgaben begegnet werden, indem sämtliche relevanten elektronischen Daten gesichert wurden. Infolgedessen ist der Grund für das „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ und die „Hausverbote“ damit entfallen. Eine Fortführung dieser Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit ständig zu überprüfen ist, wäre nicht mehr verhältnismäßig. Die Aufhebung dieser Maßnahmen wird verwaltungsseitig vorbereitet.
Zum Ermittlungsstand werden keine Aussagen getätigt. Es gilt wie bei allen dienstrechtlichen Verfahren die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil festgestellt wird. Erst nach Abschluss des Verfahrens sind, je nach Ergebnis, Maßnahmen zu treffen.
Es erfolgt ab der Wiederaufnahme des aktiven Dienstes von Beigeordneten Andrea Deppe eine Veränderung des Zuschnitts des Geschäftsbereichs Dezernates V. Bis zur vollständigen personellen Besetzung des Verwaltungsvorstandes verbleibt der Fachbereich 37 (Feuerwehr) vorübergehend organisatorisch im Dezernat III unter der Leitung des Beigeordneten Alexander Lünenbach. Die übrigen Organisationseinheiten des bisherigen Dezernates V werden wieder dem Zuständigkeitsbereich der Baudezernentin Andrea Deppe zugeordnet. Nach vollständiger Besetzung des Verwaltungsvorstandes soll schließlich über die dauerhafte organisatorische Zuordnung des Fachbereichs 37 entschieden werden. Die Organisationshoheit über die Gliederung der Verwaltung liegt beim Oberbürgermeister.
Die Politikerinnen und Politiker des Rats der Stadt Leverkusen sind in nicht öffentlicher Sitzung am Montag (13.07.2026) über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden. Anschließend erhielten auch die städtischen Beschäftigten eine Information.
