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Stadtrat beschließt Haushalt
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am Montag (13. Juli 2026) den Haushalt beschlossen. Im nächsten Schritt muss dieser von der Bezirksregierung genehmigt werden.
Mit der Genehmigung erhält die Stadtverwaltung wieder einen verbindlichen finanziellen Rahmen und den notwendigen Handlungsspielraum, um ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen zu können.
Zugleich haben die Ratsmitglieder entschieden, die vorgesehenen Steuererhöhungen moderater auszugestalten. Die Grundsteuer A wird zum 1. Januar 2027 von 375 auf 480 Hebesatzpunkte angehoben, die Grundsteuer B von 750 auf 960 Hebesatzpunkte. Ab dem Jahr 2028 sind weitere Anpassungen vorgesehen: Bei der Grundsteuer A steigt der Hebesatz um weitere 20 Punkte, bei der Grundsteuer B um weitere 40 Punkte.
Bei der Gewerbesteuer hatte das Bundeskabinett Anfang 2026 beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von bislang 200 auf 280 Prozent anzuheben. Aufbauend auf dieser bundesgesetzlichen Vorgabe ist in Leverkusen für das Jahr 2029 eine moderate Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 290 Prozent vorgesehen.
Mit dem Ratsbeschluss wurde außerdem das auf zwölf Jahre angelegte Haushaltssicherungskonzept (HSK) verabschiedet. Es bildet den langfristigen Konsolidierungskurs der Stadtverwaltung ab und beschreibt die Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der städtischen Finanzen.
„Ich begrüße die Entscheidung der Politik außerordentlich“, erklärt Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Sie schafft die notwendige Grundlage, um in dieser außergewöhnlich schwierigen Lage verantwortungsvoll handeln zu können. Die Beschlüsse sind eine spürbare Erleichterung und ein wichtiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit unserer Stadt zu sichern. Jetzt gilt es, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs mit Verantwortung und Augenmaß umzusetzen.“
Die Stadtverwaltung wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Haushaltskonsolidierung informieren und die weiteren Schritte im Genehmigungs- und Umsetzungsprozess transparent begleiten.
