Schnellzugriff
Um die Vorlesefunktion von Readspeaker zu nutzen, müssen Sie Readspeaker in den Datenschutzeinstellungen freigeben
Kommunalwahl: Stadt sucht noch rund 400 Wahlhelfende
Bei den für den 14. September 2025 angesetzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden in Leverkusen der Stadtrat, die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat sowie der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin neu bestimmt. Erreicht keiner der Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten aus der ersten Runde der OB-Wahl am 28. September 2025 statt.
Freiwillige für möglichst beide Wahltermine gesucht – aber auch Einzelanmeldung möglich
Rund 400 Wahlhelfende – hauptsächlich als Beisitzerinnen und Beisitzer – werden aktuell noch aus der Bürgerschaft für beide Wahltermine gesucht. Die Stadtverwaltung möchte grundsätzlich besonders Personen ansprechen, die möglichst beide Termine wahrnehmen können. Um in jedem Fall für beide Termine genügend Wahlhelfende zur Verfügung zu haben, bietet das Wahlteam interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit, nur bei einer der beiden Wahlen tätig zu sein. Im Beteiligungsportal wird ab sofort bei der Anmeldung eine Auswahlmöglichkeit für den gewünschten Einsatztermin angeboten.
Rund 1.300 (inkl. Reserve) ehrenamtliche Helferinnen und Helfer pro Wahltag werden für die Kommunalwahl am 14. September sowie für eine mögliche Stichwahl am 28. September benötigt – ca. die Hälfte davon kommt aus der Stadtverwaltung. Die Verwaltungsmitarbeitenden übernehmen dabei hauptsächlich die Funktionen als Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie als Reservistinnen und Reservisten.
Das Wahlehrenamt können Personen übernehmen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch)
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
Um in Leverkusen bei der Kommunalwahl als Wahlhelfende zu unterstützen, muss man nicht in Leverkusen wohnen.
Der Einsatz erfolgt in einem der 108 Urnenwahllokale im Stadtgebiet oder in einem der 38 Briefwahllokale. Dem Einsatzwunsch in Wohnortnähe wird, soweit möglich, Rechnung getragen. Das Erfrischungsgeld beträgt:
- für den Einsatz als Beisitzer/Beisitzerin im Wahllokal vor Ort (ab 7.30 Uhr): 50 Euro
- für den Einsatz als Beisitzer/Beisitzerin Briefwahl (ab 14.30 Uhr): 40 Euro
- Reservist/Reservistin: 25 Euro - bei tatsächlichem Einsatz als Beisitzer bzw. Beisitzerin 50 Euro (Urnenwahllokal) beziehungsweise 40 Euro (Briefwahllokal)
Anmeldung ist online möglich
Wie schon bei der Bundestagswahl können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger online über das Beteiligungsportal der Stadt Leverkusen anmelden: https://www.leverkusen.de/wahl2025 (Öffnet in einem neuen Tab)
Hier lassen sich alle relevanten Daten, besondere Wünsche zum Einsatzort etc. eingeben. Zudem werden die Erfrischungsgelder wie nach der Bundestagswahl bargeldlos an die Wahlhelfenden ausgezahlt, wozu die Kontodaten benötigt werden.
Fragen zum Thema Wahl können außerdem an das Wahl-Team gerichtet werden:
- per Mail: 330-wahlhelfendestadt.leverkusende
- telefonisch (montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr) unter Tel. 0214/406-33030.
Informationen, Veranstaltungen und Schulungen zur Wahl
Alle wichtigen Informationen rund um die Wahl sind sowohl auf der städtischen Homepage www.leverkusen.de (Öffnet in einem neuen Tab) als auch im Beteiligungsportal zu finden. Ebenfalls sind dort Schulungsmaterialien sowie zeitnah auch Schulungstermine für Wahlhelfende zu finden.
Hintergrund:
Die Wahlen zum Stadtrat erfolgen in den insgesamt 26 Kommunalwahlbezirken. Die Wahl der insgesamt 52 (+ OB) Mitglieder des Stadtrates erfolgt je zur Hälfte per Direktwahl bzw. über Reservelisten. Die jeweils 13 Mitglieder der drei Bezirksvertretungen werden ausschließlich nach Listenwahl bestimmt. Wahlleiter ist Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach.
Bei der Wahl zum Stadtrat haben Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerbender und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerbende aufgestellt ist. Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jeder Wähler und jede Wählerin eine Stimme.
Die Wahlbenachrichtigungsanschreiben werden voraussichtlich ab Mitte August versendet. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales. Ab dann können auch die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden.