Stadt Leverkusen

Neue Online-Dienste erweitern digitales Serviceangebot

Die Stadt Leverkusen erweitert ihr digitales Serviceangebot. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, eine Feinstaubplakette sowie einen Fischereischein online beantragen. Damit stehen drei weitere Verwaltungsleistungen bequem und sicher digital zur Verfügung.

Die Antragstellung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt vollständig über die Sozialplattform. Erforderliche Angaben können online eingegeben und notwendige Nachweise direkt hochgeladen werden. Die Plattform ist auch auf mobilen Endgeräten nutzbar und gewährleistet eine verschlüsselte Datenübertragung. Um den Einstieg in die digitale Antragstellung zu erleichtern, informiert der Fachbereich Soziales Bürgerinnen und Bürger sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gezielt über das neue Angebot.

Auch die Beantragung einer Feinstaubplakette ist jetzt online möglich. Eine gültige, grüne Feinstaubplakette ist für die Einfahrt in Umweltzonen erforderlich und muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Welche Plakette ausgestellt werden kann, richtet sich nach der Schadstoffklasse beziehungsweise der Emissionsschlüsselnummer des Fahrzeugs. Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der Antragstellung und die Plakette wird anschließend bequem per Post nach Hause geschickt.

Seit dem 1. Juli 2026 wird außerdem der neue Fischereischein als Scheckkarte auf Lebenszeit ausgestellt. Die Beantragung der Scheckkarte muss zwingend in der Behörde erfolgen. Fischende, die bereits über einen Fischereischein in Scheckkartenformat verfügen, können die Fischereiabgabe online, ohne Behördengang, bezahlen. Hintergrund ist die Einführung eines landesweit einheitlichen Systems in Nordrhein-Westfalen. Nach Zahlung der Fischereiabgabe ist er für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Die Online-Beantragung ist zudem günstiger als die Antragstellung vor Ort in der Dienststelle der Unteren Fischereibehörde.

Bereits ausgestellte Fischereischeine bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Der Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins bleibt weiterhin die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.

Alle neuen Online-Dienste sowie weiterführende Informationen sind im Kommunalportal der Stadt Leverkusen verfügbar:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kommunalportal Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)
Feinstaubplakette - Kommunalportal Stadt Leverkusen  (Öffnet in einem neuen Tab)
Fischereischein - Kommunalportal Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)

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