Stadt Leverkusen

Verkehrsinfo zur Bierbörse

Die Opladener Bierbörse ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Sie zieht jedes Jahr tausende Gäste an. Auch in diesem Jahr, vom 11. bis zum 14. Juli, rechnet die Stadt wieder mit einem sehr hohen Besucheraufkommen. Es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die kontrolliert werden.

Zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger rund um das Bierbörsen-Gelände, werden in diesem Jahr wieder temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Düsseldorfer und der Bonner Straße eingeführt. Dort gilt, ausgerichtet an den Öffnungszeiten der Bierbörse täglich von 15.00 bis 1.00 Uhr, Tempo 30. Außerhalb dieser Uhrzeiten gilt die reguläre Geschwindigkeit von 50 km/h. 
Die Beschränkungen sind entsprechend deutlich sichtbar ausgeschildert. Die Standorte der Schilder wurden zuvor nochmals überprüft und mit Blick auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre angepasst.

Aus Sicherheitsgründen wird die Bonner Straße an dem Veranstaltungsgelände zwischen der Einmündung Auestraße und der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Straße (am REWE-Markt) für den gesamten Individualverkehr an allen Bierbörsentagen zeitweise wie folgt voll gesperrt:

Freitag, den 11.07.2025, von 15:00 Uhr
bis Samstag, den 12.07.2025, 01:00 Uhr

Samstag, den 12.07.2025, von 15:00 Uhr
durchgängig bis Sonntag, den 13.07.2025, 24:00 Uhr

Montag, den 14.07.2025, 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr

In den genannten Zeiten wird auch das Abbiegen von der Bonner Straße oder von der Raoul-Wallenberg-Straße kommend, sowie die Zufahrt von der Aral-Tankstelle und ALDI in die Bonner Straße Fahrtrichtung Gerhardt-Hauptmann-Straße durch entsprechende Verkehrs- und Sperrmaßnahmen aus Sicherheitsgründen für den Individualverkehr unterbunden.

Geschwindigkeitskontrollen

Wie schon in den Vorjahren wird eine Geschwindigkeitsüberwachung auf der Düsseldorfer Straße eingerichtet. Diese erfolgt während der gesamten Dauer der Bierbörse, vom 11. bis einschließlich 14.07.2025 (nachts). Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h werden nur während der ausgeschilderten Zeiten von jeweils 15.00 bis 1.00 Uhr geahndet. Außerhalb dieser Uhrzeiten werden Überschreitungen der üblichen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ebenfalls entsprechend geahndet. 

Die Stadt Leverkusen bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geltenden und ausgewiesenen Geschwindigkeitsregelungen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.

 

 

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