Stadt Leverkusen

Mülheimer Brücke auch wichtig für Leverkusener Verkehr

Deutschlands Infrastruktur zeigt zunehmend Verschleißerscheinungen – mit spürbaren Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Dies ist längst kein fernes Problem mehr, sondern betrifft auch die Menschen in Leverkusen unmittelbar.

Deutschlands Infrastruktur zeigt zunehmend Verschleißerscheinungen – mit spürbaren Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Ob die sanierungsbedürftige Bonner Nordbrücke oder die aktuelle Stilllegung eines Großteils der Bonner Stadtbahnflotte: Marode Verkehrswege und veraltete Fahrzeuge führen immer häufiger zu Einschränkungen im Alltag. Dies ist längst kein fernes Problem mehr, sondern betrifft auch die Menschen in Leverkusen unmittelbar. Die jüngsten Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie dringend Investitionen in Straßen, Brücken und den öffentlichen Nahverkehr sind, um eine verlässliche Verkehrsinfrastruktur auch für die Zukunft sicherzustellen.

„Die Sanierung und der Erhalt der innerstädtischen Infrastruktur – insbesondere der Brücken – ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen“, betont Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Die Mülheimer Brücke hat eine zentrale Bedeutung für die Verkehrsanbindung Leverkusens. Verkehrsströme enden nicht an Stadtgrenzen, weshalb Entscheidungen über die Verkehrsinfrastruktur in Köln auch erhebliche Auswirkungen auf Leverkusen haben.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Köln hatte einen Antrag eingebracht, der eine veränderte Aufteilung der Verkehrsflächen auf der Mülheimer Brücke vorsieht. Danach soll die Anzahl der Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr von zwei auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung reduziert werden.

Vor dem Hintergrund des wachsenden Sanierungsbedarfs bei Straßen, Brücken und Schieneninfrastruktur ist die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ein wichtiges Signal. Mit der Zustimmung des Bundesrates in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Mitte Juli sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für bedeutende Infrastrukturvorhaben künftig beschleunigt werden. Hierzu werden Vorhaben von besonderer Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit sowie ausgewählte, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Verkehrsprojekte als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft. Das Gesetz schafft damit die Grundlage, dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahmen künftig schneller umzusetzen.

Der Forderung des Deutschen Städtetages, sämtliche Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen, wurde leider nicht entsprochen. Damit bleiben insbesondere Straßen- und U-Bahnprojekte gegenüber Schienenpersonennahverkehrsvorhaben weiterhin benachteiligt. Eine entsprechende Anpassung soll im Zuge der für 2027 vorgesehenen Novellierung des GVFG geprüft werden, so der Deutsche Städtetag.

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