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Rechtzeitig vor Sommerurlaub prüfen: Sind Ausweise noch gültig?
Die sommerlichen Temperaturen wecken die Reiselust. Wer in den Sommerferien ins Ausland reisen möchte, sollte rechtzeitig prüfen, ob Personalausweis oder Reisepass noch gültig sind.
Ist ein Ausweisdokument abgelaufen oder läuft in Kürze ab, empfiehlt die Stadt Leverkusen, frühzeitig einen Termin im Bürgerbüro zu vereinbaren. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für Personalausweise etwa zwei Wochen, für Reisepässe bis zu vier Wochen.
Allgemeine Hinweise
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, des Schengen-Raums sowie in die Türkei ist in der Regel ein gültiger Personalausweis erforderlich. Für Reisen in viele Länder außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt. Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter: www.auswaertiges-amt.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Minderjährige müssen daher grundsätzlich dieselben Ausweisdokumente wie für Erwachsene beantragt werden.
Terminvereinbarung im Bürgerbüro
Termine im Bürgerbüro können online unter https://tevisonline.leverkusen.de (Öffnet in einem neuen Tab) gebucht werden. Alternativ können dringliche Terminwünsche per E-Mail an 331-terminestadt.leverkusende gesendet werden. Bitte geben Sie dabei Ihr Anliegen sowie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Telefonische Terminvereinbarungen sind unter 0214 / 406-33120 zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:00 bis 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Direktversand von Ausweisdokumenten möglich
Seit dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen Direktversand von Personalausweisen und Reisepässen an die Meldeadresse an. Für diesen Service wird zusätzlich zur regulären Dokumentengebühr eine Gebühr von 15 Euro erhoben.
Wichtig: Das bisherige Ausweisdokument muss bereits bei der Beantragung entwertet werden, da dies bei der Zustellung nicht möglich ist. Zur Annahme des neuen Ausweisdokumentes wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt (z.B. gültiger Personalausweis zur Annahme des neuen Reisepasses), mit welchem sie sich beim Postzustelldienst ausweisen müssen. Eine Übergabe an bevollmächtigte Personen ist nicht zulässig.
