Stadt Leverkusen

Hallenbad Bergisch Neukirchen: Unterstützung für Neubau

Passend zum Beschluss der Sonderratssitzung am Montag, 29.06.2026, zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2026 – Schwimmbäder“ für den Ersatzneubau „Hallenbad Bergisch Neukirchen“ hat sich Oberbürgermeister Stefan Hebbel an den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Leverkusen – Köln IV, Karl Lauterbach, gewandt.

Damit treibt die Stadt Leverkusen die Planungen für den dringend erforderlichen Ersatzneubau des Hallenbads Bergisch Neukirchen voran.  

Oberbürgermeister Stefan Hebbel knüpft an ein persönliches Gespräch an, welches er vor einigen Tagen mit ihm führen konnte. „Die Aufnahme in ein Bundesförderprogramm ist für Leverkusen von entscheidender Bedeutung, weil es hier nicht um ein Freizeit- oder Spaßbad geht, sondern um eine unverzichtbare kommunale Infrastruktur“, erläutert Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Wir sichern damit das Schulschwimmen und die Arbeit unserer Vereine – und damit einen zentralen Baustein für Bildung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Die Realisierung eines Neubaus ist angesichts der angespannten Haushaltslage nur unter Einbindung dieser Förderkulisse möglich.“ 

Das bestehende Hallenbad aus dem Jahr 1973 ist stark sanierungsbedürftig. Nach aktuellen Erkenntnissen ist eine wirtschaftliche Sanierung nicht mehr sinnvoll. Aus diesem Grund wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Ersatzneubau erstellt, der insbesondere dem Schul- und Vereinsschwimmen dienen und den heutigen technischen sowie baulichen Standards entsprechen soll. 

Die Gesamtkosten für den Neubau werden auf rund 19 Millionen Euro (inkl. Mehrwertsteuer) geschätzt. Eine mögliche Bundesförderung aus dem genannten Programm könnte dabei bis zu 8 Millionen Euro betragen. Der verbleibende kommunale Eigenanteil von mindestens 11 Millionen Euro soll nach aktueller Planung über Mittel aus dem Infrastrukturgesetz NRW finanziert werden.  

Mit dem geplanten Ersatzneubau soll ein modernes, bedarfsgerechtes Hallenbad entstehen, das den Anforderungen einer zukunftsorientierten kommunalen Daseinsvorsorge entspricht.

 

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