Stadt Leverkusen

Rettungsdienst droht Unterfinanzierung durch Vorstandsbeschluss der Krankenkasse

Stadt erwartet Einigung bei Spitzengesprächen zwischen Bunde, Land und Krankenkassen.

Die Sicherstellung der Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger durch ein funktionierendes Rettungsdienstsystem ist eine der grundlegenden kommunalen Aufgaben. Gerade nach den Erfahrungen der Krisen der vergangenen fünf Jahre sowie einer wachsenden und älterwerdenden Bevölkerung Rechnung tragend, hat daher die Stadt Leverkusen, beschlossen durch den Rat, den Rettungsdienst entsprechend wachsender Herausforderungen ausgebaut.

Ausgehend von der bundesweiten Novellierung des Rettungsdienstes und einer daran angeschlossenen Kostendebatte zur Refinanzierung von Fehlfahrten seitens der Krankenkassen, die sich in den vergangenen Wochen verschärft hat, droht aktuell eine deutliche Verschiebung der Finanzierung des Rettungsdienstes zulasten der Kommunen.

Grund dafür ist ein Vorstandsbeschluss der Krankenversicherungen. Dieser fordert eine landesweite Eckpunktevereinbarung zur Refinanzierung der Kosten. Ein erstes Gespräch von Spitzenverbänden, Kostenträgern und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fand am 2. Juni 2025 statt. Darin wurde den dringenden Forderungen der Kommunen, dass die Gebührensatzverhandlungen nicht mehr von den Kassen streitig gestellt werden, seitens der Krankenkassen eine klare Absage erteilt. Diese berufen sich auf ihre Rechtsansicht, dass bestimmte Kosten ohne Rettungsdienstfinanzierung auf Bundesebene nicht übernommen werden. Damit wurde das bis dato gängige Kostendeckungsprinzip verlassen und den Kommunen Planungssicherheit genommen.

Drohende Finanzierungslücke für die Jahre 2021 und 2023

Die aus dieser Haltung resultierenden Folgen spürt derzeit die Stadt Leverkusen. Wie alle Kommunen in NRW, die derzeit eine überarbeite Fassung der Rettungsdienst-Gebührensatzung bei den Krankenversicherungen einreichen, wurde auch die am 14. März 2025 eingereichte Leverkusener Fassung abgelehnt.

Ein daraufhin stattgefundenes Erörterungsgespräch zwischen Krankenversicherungen und der Stadt Leverkusen am 15. Mai 2025 ergab, dass nach neuer Rechtsauffassung der Krankenversicherungen der Ausgleich der Jahre 2018-2020 entgegen vorheriger Absprachen nicht mehr möglich ist. Eine Unterdeckung von insgesamt 1.426.905 € kann somit nicht mehr in die neue Satzung, die 2025 dem Rat vorgelegt werden soll, eingebracht werden.

Diese wäre die 3. Fortschreibung der aktuell geltenden Gebührensatzung (eingebracht 2021), deren Kalkulationsgrundlage Jahr 2017 darstellt. Die darin beschlossenen Maßnahmen u. a. drei zusätzliche Rettungswagen, eine Erhöhung der Fahrzeugvorhaltung bei Spitzenabdeckung und technische Reserven, und die Einrichtung neuer Personalstellen sowie der Bau einer neuen Feuerwache werden sukzessive ab dem Jahr 2018 umgesetzt und dauern bis heute an.

Mit der neuen Fortschreibung werden zudem die Über- bzw. Unterdeckungen der Jahre 2021-2023 in die Gebührenkalkulation eingebracht. Diese lehnen die Kostenträger für 2021 und 2023 ebenso ab. Die Folgen wären eine Unterdeckung in Höhe von 9.304.528 €. Begründung der Entscheidung der Krankenkassen ist, dass die Stadt Leverkusen willentliche eine Unterdeckung in Kauf genommen habe, da die letzte Satzung drei Jahre zurückläge. Eine Sichtweise, welche die Stadt aus rechtlichen Gründen zurückweist sowie auf die bisher geübte Praxis verweist.

„Wir haben uns auf eine Absprache mit den Krankenkassen verlassen, die von diesen nun so nicht mehr mitgetragen wird“, so die für das Rettungswesen zuständige Dezernentin Andrea Deppe. „Die für uns als Kommune sehr kurzfristig beschlossenen Änderungen in der Finanzierung der Rettungsdienste haben in der Folge deutliche Auswirkungen auf die Abrechnung der Gebühren. Für unser weiteres Vorgehen, müssen wir die Ergebnisse der aktuell laufenden Spitzengespräche abwarten. Hier erwarte ich eine klare Entscheidung zugunsten der Kommunen.“

Eine Meinung, die auch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW vertritt und über die der Städtetag NRW und der Deutschen Städtetag mit den jeweiligen Ausschüssen für Katastrophenschutz, Brandschutz und Rettungswesen, denen die Stadt Leverkusen in beiden Fällen angehört, diskutiert.

Optimierung von Verwaltungsstruktur – 9,4 Mio. € Gebühreneinnahmen

Sich der Verantwortung und erschwerter Finanzierungsaufgaben aufgrund veränderter Lagen bewusst, hat die Stadt Leverkusen, unabhängig der Kostensituation mit den Krankenkassen, die Abläufe verwaltungsseitig im Bereich Katastrophenschutz und Notfalldienst optimiert. Es werden deshalb aktuell auch verwaltungsintern noch Optimierungsmöglichkeiten zur Bündelung von Fachwissen identifiziert.

Zudem werden seit dem 1. Oktober 2023 aufgrund mangelnder personeller Ausstattung bei der Feuerwehr durch Unterstützung dreier Mitarbeitenden des Job Service Leverkusen (JSL) ausstehender Rettungsdienstgebühren mit Hochdruck eingefordert. So konnten durch gemeinschaftliche Anstrengungen der JSL und des Teams der Feuerwehr der Rückstand von 14 Monaten auf Stand 16. April 2025 rund 1,5 Monate reduziert werden. Ein zusätzliches geschätztes Einnahmevolumen von 9,4 Mio. €.

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