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Schwerpunktkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe
Am Freitag, 27.03.2026, wurde in Leverkusen eine behördenübergreifende Schwerpunktkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt.
Hierzu wurden entsprechende Fahrzeuge angehalten und an zwei Kontrollstellen im Stadtgebiet überprüft. An der großangelegten Kontrollaktion waren neben Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) die Polizei und das Hauptzollamt Köln beteiligt.
„Im Zuge der politischen Diskussion wurden vermehrte Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gefordert“, erläutert Marcus Richter, Leiter des KOD. „Mit behördenübergreifenden Kontrollen können wir hier gezielt tätig werden.“
An den eingerichteten Kontrollstellen wurden durch die Mitarbeitenden des KOD Überprüfungen nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie die Einhaltung der städtischen Verordnung für Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe durchgeführt. Hierbei wurden u.a. die ordnungsgemäße Betriebsanmeldung, die Genehmigungen zum Taxi- und Mietwagenbetrieb, die Fahrzeuge selbst (hinsichtlich Verkehrssicherheit bzw. TÜV-Plakette) sowie die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen kontrolliert. Angelegenheiten des Zolls wurden in eigener Zuständigkeit ebenfalls kontrolliert und aufgenommen. Ein Fahrer wurde ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen, noch vor Ort wurde gegen ihn und seinen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei drei weiteren Fahrern ergaben sich Hinweise auf die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns.
Die festgestellten Sachverhalte werden überwiegend im Nachgang ausgewertet, so dass keine weiteren Angaben zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gemacht werden können. Bei den Kontrollen wurden allerdings verschiedene Verfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz eingeleitet. Insgesamt wurden durch die rund 25 Einsatzkräfte 20 Mietwagen und 2 Taxis kontrolliert.

