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Kontrollen gegen Lachgasverkauf
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Leverkusen hat am Freitag, 22.05.2026, in Zusammenarbeit mit der Polizei zahlreiche Kioske und ähnliche Gewerbebetriebe hinsichtlich des Verbots des Verkaufs von Lachgas kontrolliert.
Zum Hintergrund: Lachgas wurde in der jüngeren Vergangenheit vermehrt und insbesondere von jungen Menschen als Rauschmittel eingesetzt, trotz erheblicher gesundheitlicher Risiken.
Der Rat der Stadt Leverkusen hatte daher bereits im Juli 2025 ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige beschlossen. Dieses Verbot soll nun in Kürze zurückgenommen werden, da Lachgas seit April 2026 durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) bundesweit verboten ist, so dass keine kommunale Regelung mehr notwendig ist. Das NpSG verbietet insbesondere die Ab- und Weitergabe und den Handel von bzw. mit Lachgas. Verstöße gegen die Verbote des NpSG stellen eine Straftat dar.
Im Rahmen der Kontrolle von insgesamt 23 Kiosken stellte der KOD erfreulicherweise in nur einem Fall fest, dass dort Lachgas zum Verkauf angeboten wurde. Hier wurde seitens der Polizei ein Strafverfahren eingeleitet. In zwei weiteren Kiosken wurden ebenfalls geringe Bestände an Lachgas festgestellt, die jedoch nicht zum Verkauf angeboten wurden. Die jeweiligen Gewerbetreibenden stimmten hier einer freiwilligen Vernichtung zu. Darüber hinaus wurden in einem der kontrollierten Kioske unversteuerte Tabakerzeugnisse, verbotener Oraltabak sowie eine Reizgaspistole entdeckt. Auch hier wurde seitens der Polizei eine Strafanzeige aufgenommen. Zudem wurden die unversteuerten Tabakerzeugnisse zwecks Übergabe an das zuständige Hauptzollamt sichergestellt, so dass den Gewerbetreibenden hier ggf. zusätzlich ein Steuerstrafverfahren erwartet.
Die Einsatzkräfte des KOD werden im Rahmen ihrer Präsenzstreifen auch weiterhin insbesondere auf den durch das NpSG ebenfalls verbotenen Konsum von Lachgas durch Jugendliche achten. Dieser stellt zwar keine Straftat dar, versetzt die Ordnungskräfte aber in die Lage, das Lachgas sicherzustellen, um einen fortgesetzten Konsum zu vermeiden.

