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Stadt nimmt Stellung zu aktueller Berichterstattung zur Haushaltssperre
Die Anfang August 2024 von der Stadt Leverkusen verhängte Haushaltssperre ist seitdem Thema in der medialen Berichterstattung. In diesem Zusammenhang kursieren auch immer wieder Zahlen und Begriffe, die durch die Komplexität des Themas mitunter falsch eingeordnet und wiedergegeben werden können. Aus diesem Anlass nimmt die Stadt Leverkusen Bezug auf die Berichterstattung und möchte einige Aspekte zum Thema Haushaltssperre einordnen.
Zum Thema Haushaltssicherungskonzept, -ausgleich und Kassenkredite
Die Stadt muss durch die aktuelle Haushaltssituation ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Investitionen in bspw. freiwillige Leistungen müssen deutlich zurückgestellt werden oder können nicht mehr vorgenommen werden. Dadurch verliert die Stadt aber nicht, wie berichtet komplett die Haushaltskontrolle. Denn auch, so die Bezirksregierung, wenn das HSK einer Genehmigung durch die kommunale Finanzaufsicht bedarf, bleibt es die eigene Aufgabe und Pflicht der Kommune, geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen. Erst, wenn das nicht gelingt, wird der Spielraum für die eigene Finanzhoheit deutlich kleiner. Die Stadt Leverkusen hat der Politik im Rahmen der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes alle Möglichkeiten, Einsparpotentiale zu erschließen, vorgeschlagen. Richtig ist, dass die von Leverkusens Kämmerer Michael Molitor, auch den politischen Vertreter*innen vorgestellten 150 Sparvorschläge das Defizit im städtischen Haushalt bis 2035 nicht schließen würden. Das „Loch“ von 150 Mio. Euro klafft aber nicht wie berichtet im Jahr 2025, sondern im besagten Jahr 2035.
Auch das Thema Kassenkredite ist redundant Thema in der medialen Berichterstattung. Diese liegen, anders als berichtet, derzeit unterhalb von 900 Mio. Euro. Der angestrebte Beschluss über einen höheren Kreditrahmen von 1,2 Mrd. Euro bedeutet nicht, dass dieser Betrag schon erreicht ist.
Ein Haushaltsausgleich ist, anders als aus der Berichterstattung hervorgeht, nicht über die Erhöhung der Kassenkredite möglich. Die Kassenkredite dienen dazu, die Lücke zwischen den geringeren Einzahlungen gegenüber den höheren Auszahlungen des konsumtiven Haushalts zu schließen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Dieses „Delta“ in 2025 und den darauffolgenden Jahren ist ursächlich für das HSK.
Zum Thema Einsparpotentiale und Sonderkredite
Die Einsparungen, die jedes Dezernat der Leverkusener Stadtverwaltung in Höhe von 15% nach dem kürzlich gefassten Ratsbeschluss, vorzunehmen hat, erfolgen gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Nicht, wie berichtet über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Ebenso wurde falsch berichtet, dass der Sonderkredit für Corona und Ukrainehilfen 450 Mio. Euro beträgt und über 10 Jahre abgetragen werden muss. Richtig ist stattdessen, dass die Höhe des Sonderkredites 241 Mio. Euro beträgt. Dieser ist über einen Zeitraum von 50 Jahren abzutragen.
Zu den möglichen Einsparungen innerhalb der Stadtverwaltung gibt es ebenfalls zahlreiche Vorschläge. Vorgestellt wurde hier u.a. die Möglichkeit für ein neues Raumkonzept und die Einsparung durch Digitalisierung. Dabei werden die diesbezüglichen Maßnahmen in der Prognose, wie aufgeführt im Jahr 2029 eine Million Euro an Ersparnis bringen, 40 Mio. in 2035.
Personalaufwendungen werden sich in der Stadtverwaltung perspektivisch deutlich reduzieren. Damit geht auch eine adäquate Reduzierung der IT-Kosten pro weggefallenem Arbeitsplatz einher.
Weitere Einsparpotentiale prüft die Stadt hinsichtlich ihrer Gebäude. Davon unterhält sie rund 390. Die strategische Entwicklung zur Senkung der Unterhaltskosten könnte zu Ersparnissen von rund 30.000 Euro ab 2029 und 50.000 ab 2031 führen. Die Berichterstattung nannte falscherweise die Zahlen 30 und 50 Millionen.
Darüber hinaus war die mögliche Aufgabe der ehemaligen Landwirtschaftsschule Bestandteil der jüngeren Berichterstattung. Das soll zu laufenden Einsparungen ab 2026 in Höhe von 30.000 € führen. Eine Entscheidung darüber, ob eine Veräußerung angegangen werden würde, trifft der Rat der Stadt per Beschluss. Ein vager prognostizierter Verkaufserlös könnte bei 1,5 bis 2 Millionen Euro liegen, nicht wie berichtet bei 30 Mio. Euro. Im Falle einer Veräußerung sind wir an einer bestmöglichen Lösung für die Stadt Leverkusen interessiert.
Haushaltsabstimmung im Rat der Stadt
Nachdem der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung 2026 – 2028 und des HSK bis 2035 im Rat der Stadt Leverkusen und der Öffentlichkeit am 07. April vorgestellt wurde, stimmt der Rat darüber ab. Das soll in der Ratssitzung am 07.07. geschehen. Eine reine Ablehnung des Haushaltsentwurfs ohne Vorgabe von Orientierungsleitlinien zur Überarbeitung sieht das Gesetz dabei nicht vor. Folglich müsste der Oberbürgermeister einen solchen Ratsbeschluss beanstanden.