Stadt Leverkusen

Aktionswoche gegen Falschparker an E-Ladesäulen vom 09.11. - 15.11.2026

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige und umweltgerechte Mobilität. Basis dafür ist der Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Im Stadtgebiet Leverkusen sind im öffentlichen Verkehrsraum zwischenzeitlich rund 69 Ladesäulen in Betrieb und weitere 40 Ladesäulen sind genehmigt und werden noch errichtet/in Betrieb genommen. Die Verkehrsüberwachung führt eine Schwerpunktaktion mit Kontrollen an E-Ladesäulen durch.

Die ausgewiesenen Parkflächen an Ladesäulen stehen dabei lediglich Elektrofahrzeugen beim Ladevorgang zur Verfügung und sind entsprechend beschildert. 

Die Verkehrsüberwachung stellt jedoch - auch im Zusammenhang mit Hinweisen durch Bürgerinnen und Bürger - immer wieder fest, dass die Parkflächen an E-Ladesäulen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor blockiert, aber teilweise auch von Elektrofahrzeugen nicht regelkonform (z. B. Parken ohne Ladevorgang oder ohne Auslegung der Parkscheibe) genutzt werden. Dies erschwert es Nutzerinnen und Nutzern von Elektrofahrzeugen, einen freien Ladeplatz zu finden und ihre Fahrzeuge zuverlässig aufzuladen. 

Um auf die regelkonforme Nutzung der Parkflächen an E-Ladesäulen aufmerksam zu machen und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln vermehrt zu kontrollieren, führt die Verkehrsüberwachung eine Schwerpunktaktion mit Kontrollen an E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum durch. Die Aktionswoche beginnt am Montag, den 09.11.2026, und läuft bis einschließlich Sonntag, den 15.11.2026.

In dieser Zeit wird die Verkehrsüberwachung die Parkflächen an E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum verstärkt kontrollieren und priorisiert berücksichtigen. Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern können innerhalb der Servicezeiten Montags bis Donnerstags von 7:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr an die Verkehrsüberwachung unter Tel. 0214-406 36371 und 0214-406 36373 gerichtet werden.

Das unberechtigte Parken auf Parkplätzen, die ausschließlich für Elektrofahrzeuge beim Ladevorgang vorgesehen sind, hat nach dem bundeseinheitlichen Verwarn- und Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Zudem werden unberechtigt abgestellte Verbrennerfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. 

Die Stadt appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmenden, sich im Sinne einer klimafreundlichen Mobilität an die bestehenden und ausgeschilderten Nutzungsregelungen an den Parkflächen mit E-Ladesäulen zu halten. 

Ziel der Aktion ist es, die Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur zu verbessern, die Akzeptanz der Elektromobilität zu stärken und das Bewusstsein für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern, aber auch Fehlverhalten an den E-Ladesäulen zu ahnden. 

Die Verkehrsüberwachung wird die Kontrollen unabhängig von dieser Aktionswoche weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortführen.

 

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