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Stadt Leverkusen schreibt weitere Gebührensatzungen fort
Die Stadt Leverkusen bringt zur kommenden Ratssitzung am 15.12.2025 Änderungen weiterer Gebührensatzungen ein. Zum einen soll eine Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe beschlossen werden und zum anderen eine Aufhebung und Neufassung der Gebührensatzung und Änderung der Satzung über den Betrieb von Unterkünften für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-)Aussiedlern und Obdachlosen.
Auf Basis der Erfahrungen in der Thematik Rettungsdienstgebühren hat die Stadt Leverkusen die Aktualität weiterer Gebührensatzungen überprüft. Zielsetzung war es, Fehlbeträge oder Verluste zu ermitteln und für die Zukunft auszuschließen.
Jährliche Gebührenkalkulation wird sichergestellt
Bei einer Überprüfung der Friedhofsgebührensatzung wurde festgestellt, dass die letzte Gebührenkalkulation 2023 vorgenommen wurde. Um künftig dem Erfordernis einer jährlichen Kalkulation gerecht werden zu können, sollen die neuen fortgeschriebenen Gebührensatzungen noch dieses vom Rat beschlossen werden und dann zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Die Gebühren müssen nun für die Zukunft angepasst werden. Ab 01.01.2026 ergibt sich eine rund 20%ige Steigerung (ca. 800 €) bei Erdgräbern und maximal 16%ige (ca. 420 €) bei Urnengräbern.
Die Stadt Leverkusen hat bereits jetzt organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der jährlichen Kalkulation getroffen bzw. befinden sich diese derzeit in Abstimmung. Damit kann auch die wirtschaftliche Entwicklung frühzeitig abgebildet und größere Schwankungen sowie Fehlbeträge vermieden werden.
Friedhofsgebührensatzung regelt Kosten für Nutzung der Friedhöfe
Als Pflichtaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung betreibt die Stadt Leverkusen sieben Friedhöfe auf dem Stadtgebiet. Entstehende Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe müssen gedeckt werden. Deshalb bringt der städtische Fachbereich Stadtgrün in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Fachbereich Finanzen auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe in den aktuellen Ratsturnus ein. Die letzte Anpassung der Friedhofsgebühren erfolgte zum 01.05.2023.
Aufgrund der bislang nicht aktualisierten Kalkulationen, die jährlich fortgeschrieben werden müssen, wurde ein Verlust von 2.305.575,33 € ermittelt.
„Als Stadt überprüfen wir verantwortungsvoll Gebührenkalkulationen und korrigieren mögliche Versäumnisse. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, für die Zukunft jährliche Fortschreibungen der Gebührensatzungen sicherzustellen. Mit der Thematik gehen wir transparent gegenüber Öffentlichkeit und Politik um“, so Oberbürgermeister Stefan Hebbel.
Fortschreibung der Gebührensatzung für Übergangsheime
Die Stadt Leverkusen betreibt insgesamt neun städtische Gemeinschaftsunterkünfte, um Menschen in besonderen Lebenslagen eine Unterbringung zu ermöglichen. Diese Einrichtungen dienen u.a. der vorläufigen Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-)Aussiedlern sowie von Personen, die obdachlos geworden sind. Hierfür muss die Stadt Gebühren erheben.
Die Stadt Leverkusen ist gesetzlich verpflichtet, die Gebühren für die Unterbringung in städtischen Übergangsunterkünften regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die aktuelle Betriebssatzung und Gebührensatzung stammen vom Dezember 2017. Die Gebührensätze galten ab 01.01.2018. Auf Basis eines Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes von 2024 und in enger Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW als Berater wurden beide Satzungen überarbeitet.
Die jetzige Kalkulation zeigt eine Erhöhung der bis dato erhobenen Gebühr zur jetzigen aktuellen Erhebung um 53 €/ 11,2 % je Person. Sie bleibt sozial ausgewogen, da Personen ohne eigenes Einkommen über Sozialleistungen unterstützt werden.
Kein Vermögensschaden für die Stadt
Durch die nicht erfolgte Fortschreibung der Gebührenkalkulation entstand ein Fehlbetrag in Höhe von rund 120.000 €. Die überwiegende Anzahl der Bewohnenden bezieht Sozialleistungen (Asylbewerberleistungen, Grundsicherung, Jobcenterleistungen), so dass viele Einnahmen der Kosten für der Unterkunft gleichzeitig Ausgaben der kommunalen Leistungsträger sind. Der Stadt Leverkusen ist mit Blick auf die Haushaltsbilanz kein Vermögensschaden entstanden.
