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Kommunale Wärmeplanung - erste Zwischenergebnisse
Die Erstellung eines Wärmeplans ist verpflichtende Aufgabe der NRW-Kommunen. Die Stadt Leverkusen hat nun erste Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Durch das Landeswärmeplanungsgesetz NRW ist die Erstellung eines Wärmeplans zur verpflichtenden Aufgabe für Kommunen in Nordrhein-Westfalen geworden. Ziel ist es, die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral, verlässlich und bezahlbar zu gestalten. Erste Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht die Stadt Leverkusen nun auf der städtischen Homepage unter Kommunale Wärmeplanung | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab). Die Ergebnisse geben erstmals räumlich differenziert einen Überblick, wo in der Stadt Leverkusen die Einspar- und Nutzungspotentiale liegen: Die Analysen zeigen, wo der Ausbau von Fernwärme sinnvoll sein kann und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie die zielführendste Variante sein können. Aus der Kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine direkt einklagbaren Rechten oder Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen.
Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit im Fokus
„Leverkusen treibt die Wärmewende mit einem integrierten Ansatz voran, der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit verbindet“, betont Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Mit der Kommunalen Wärmeplanung schafft die Stadt Transparenz und Planbarkeit für Haushalte, Gewerbe und Industrie.“
Dabei arbeitet die Stadt Leverkusen eng im Projektteam mit der Energieversorgung Leverkusen (EVL) und der AVEA zusammen, die ihre Expertise und Daten in den Prozess einbringen.
„Mit der Kommunalen Wärmeplanung erarbeiten wir mit allen Akteuren in Leverkusen eine Strategie für die Wärmewende“, verdeutlicht Alexander Lünenbach, Beigeordneter für Bürger, Umwelt und Soziales. „Die ersten Ergebnisse zeigen, wo Fernwärme ausgebaut werden könnte und wo individuelle Lösungen gefragt sind.“
Zentrale Ergebnisse der Bestandsanalyse
Der wärmebezogene Endenergiebedarf ist stark durch den Chempark geprägt. Auf ihn entfallen rund 66 % des Gesamtbedarfs. Rund zwei Drittel der Wohngebäude in Leverkusen sind Einfamilienhäuser. 36 % der beheizten Gebäude wurden vor 1945 gebaut, nur 11 % wurden nach dem Baujahr 2005 errichtet. Rund 89 % der Gebäude werden mit Erdgas versorgt.
Insgesamt werden heute bereits 1.600 Gebäude durch Wärmenetze versorgt. Nur im Stadtteil Hitdorf ist aktuell noch kein Wärmenetz vorhanden, der Stadtteil Rheindorf ist am weitesten erschlossen. Elektrische Wärmepumpen zur Wärmeversorgung sind wenig verbreitet mit Häufigkeit in Schlebusch und Steinbüchel. Aktuell sind nur ca. 180 Gebäude mit Wärmepumpen versorgt.
Zentrale Ergebnisse der Eignungsprüfung
7 % der Baublöcke sind bereits fernwärmetechnisch erschlossen. Erste vorläufige Analysen zeigen für 43 % der Baublöcke im Stadtgebiet ein theoretisches Potenzial für Wärmenetze. 38 % bedürfen einer Einzelprüfung und sind eher für Niedertemperaturnetze geeignet. Rund 11 % der Baublöcke sind sehr wahrscheinlich nicht für die Versorgung mit Wärmenetzen geeignet.
Zentrale Ergebnisse der Potenzialanalyse
Etwa 68 % aller Gebäude befinden sich in Energieeffizienzklasse C oder D. Ein Haus der Klasse D hat etwa dreimal höhere Energiekosten als ein vergleichbares Gebäude der Klasse A. 41 % der Baublöcke haben ein mindestens überdurchschnittliches Modernisierungspotenzial.
Durch Sanierungen kann der Gesamtwärmebedarf um bis zu 380 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) reduziert werden. In Schlebusch, Opladen und Quettingen ist das Einsparpotenzial besonders hoch. Zusätzlich reduziert der Einsatz von effizienten Heizsystemen, wie bspw. Wärmepumpen, die wärmebezogenen Energiebedarfe. Beides trägt dazu bei, dass ein geringerer Anteil (erneuerbarer) Energie für die Wärmeversorgung eingesetzt werden muss.
In Leverkusen steht ein theoretisches Potenzial an ungenutzter unvermeidbarer Abwärme von 952 GWh/a zur Verfügung. Dieses Potenzial ist ein theoretischer Maximalwert, dessen Realisierung durch verschiedenste technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen begrenzt wird.
Wie geht es weiter?
Wie sieht die Wärmeversorgung Leverkusens in Zukunft aus? Auf welche Schwerpunkte wird gesetzt? Diese Fragen werden im nächsten Schritt mit dem Zielszenario beantwortet, die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse bilden dabei die zentrale Datengrundlage für die Entwicklung konkreter Szenarien einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Die Öffentlichkeit wird über die Ergebnisse des Zielszenarios gemäß Wärmeplanungsgesetz voraussichtlich Anfang 2026 informiert und erhält die Möglichkeit zur Einsichtnahme, um innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme abzugeben.
Zum Abschluss des Prozesses liegt eine Umsetzungsstrategie vor, die investive Maßnahmen für die Transformation der Wärmeversorgung in Leverkusen aufzeigen wird. Auf den Wärmeplan aufbauend folgen Detailplanungen, wozu zum Beispiel ein Quartiersplan, eine Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz oder auch Pläne für die Umsetzung einzelner Maßnahmen gehören können.
Die EVL als Betreiberin der Wärmenetze in Leverkusen arbeitet derzeit an der klimafreundlichen Transformation und dem Ausbau weiterer Wärmenetzgebiete. Die entsprechenden Planungen werden mit der kommunalen Wärmeplanung stetig rückgekoppelt.
Der Wärmeplan muss bis spätestens 30.06.2026 vorliegen und wird durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger Leverkusens werden über die folgenden Ergebnisse unter anderem über die städtische Website (Kommunale Wärmeplanung | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)) informiert. Bereits jetzt stehen dort FAQs zur Verfügung, die fortlaufend ergänzt werden.
Fragen zu den Zwischenergebnissen oder zur Wärmeplanung allgemein können gerne an den Fachbereich Mobilität und Klimaschutz gerichtet werden: 31-klimastadt.leverkusende.
Zum Hintergrund
Mit der Kommunalen Wärmeplanung setzt die Stadt Leverkusen die rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes NRW um. Die Planung bildet den strategischen Rahmen für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern im Gebäudesektor. Sie umfasst:
- eine Bestandsanalyse von Gebäuden, Netzen und Wärmeverbräuchen,
- die Erfassung lokaler Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme,
- die Ableitung von Fokusgebieten und Transformationspfaden bis 2045.
Die Kommunale Wärmeplanung trifft keine rechtsverbindlichen, grundstücksscharfen Festlegungen und begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Sie dient der Orientierung und wird im Anschluss voraussichtlich durch weitere Machbarkeitsstudien für verschiedene/ mehrere Fokusgebiete qualifiziert. Diese bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen bspw. zum Fernwärmeausbau.
