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Hinweise für Geflügelhaltungen
Nicht bestätigt hat sich der Verdacht auf einen möglichen Fall von Vogelgrippe im Stadtgebiet. Die Stadt rät jedoch weiterhin zur Vorsicht und gibt Hinweise für Geflügelhaltungen und für die Bevölkerung.
Damit sind in Leverkusen keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen erforderlich. Doch das aktuelle Risiko, vor allem durch den Vogelzug, besteht weiter.
Die Veterinär- und Lebensmitteüberwachung der Stadt rät daher Geflügelhaltern weiterhin zur Vorsicht.
Die Hinweise für sie und für die Bevölkerung gelten weiter.
Hinweise für Geflügelhaltungen:
Für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße, sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
- Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten)
- Betreten der Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung
- Umfassende Reinigung und Desinfektion vor jeder Einstallung oder nach jeder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse)
- Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern
- Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
- Führen eines Bestandsregisters. (Muster befindet sich auf der Seite der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen).
- Bei Vorkommen von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen ist die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen umgehend zu informieren.
Hinweise für die Bevölkerung
Die Einwohnenden werden gebeten, auffällige Totfunde von Wildvögeln, vor allem bei mehreren Tieren an einem Ort und bei bestimmten Arten (Wasservögel oder Greifvögel) der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt unter Mitteilung des Fundortes zu melden.
Entsprechende Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus werden dann gegebenenfalls eingeleitet.
Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht ohne Schutzmaßnahmen berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden. Der Kontakt von Haustieren zu toten oder sterbenden Wildvögeln, sollte vermieden werden.
Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen – sind umgehend bei der Tierseuchenkasse anzumelden und der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt mitzuteilen.
Für Meldungen oder weitere Fragen: Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Mail: 39stadt.leverkusende oder im Internet unter Tiergesundheitsüberwachung - Kommunalportal Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)
