Stadt Leverkusen

Verzehrempfehlung aufgehoben

Im Herbst 2023 hatten Untersuchungen des Landesumweltamtes (LANUV) eine erhöhte PCB-Belastung in der Opladener Neustadt festgestellt. Weitere Untersuchungen – Bodenproben sowie Löwenzahnbeprobungen und zuletzt die so genannte „Grünkohlexposition“ – folgten. Als Vorsichtsmaßnahme sprach das Leverkusener Gesundheitsamt eine Verzehrempfehlung aus.

Aufgrund der Bodenuntersuchungen konnte bereits Anfang des Jahres ein PCB-Eintrag aus dem Boden ausgeschlossen werden. Das LANUV führte in der Folge eine weitere Grünkohlexposition durch. Diese Ergebnisse liegen nun vor und lassen zu, die bisherige Verzehrempfehlung aufzuheben.

Zwar wurde immer noch ein leicht erhöhter PCB-Eintrag festgestellt, eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung geht von diesen Werten jedoch nach Einschätzung des Leverkusener Gesundheitsamtes nicht aus. 

Erst ab einem regelmäßigen Verzehr von wöchentlich mehr als vier Portionen selbstgezogenem Blattgemüse wie Grünkohl, Mangold oder Pflücksalaten (jeweils 250 Gramm) wäre eine Gesundheitsgefährdung möglich. 

Da sich in diesem Wohngebiet so gut wie keine größeren Nutzgärten befinden, wird die bisherige Verzehrempfehlung für selbstgezogenes Blattgemüse im Bereich zwischen Karlstraße, Friedrich-List-Straße, Wilhelmstraße und der Straße „Im Hederichsfeld“ aufgehoben.

Im Rahmen von regelmäßigen Routine-Untersuchungen wird das LANUV das Gebiet in diesem Bereich weiter beproben. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden mit einer Hauswurfsendung entsprechend informiert. 

 

Infokasten: Polychlorierte Biphenyle (PCB)

PCB, also polychlorierte Biphenyle, sind gesundheitsschädlich und können krebserregend sein. PCBs wurden seit 1929 als Kühl- und Isoliermittel, als Hydraulik- und Wärmeübertragungsflüssigkeit in vielen Industriezweigen eingesetzt. Zugleich diente PCB auch als Weichmacher und Brandverzögerer für Lacke, Farben, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Kunststoffe und Verpackungsmittel. Seit 2019 zählen PCB EU-weit zu den Stoffen, deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung auch als Bestandteil von Artikeln verboten sind. Dennoch können sie in Altgeräten und Baustoffen nach wie vor vorhanden sein und ausgasen.

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