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Sauberes Leverkusen: Müllsündern auf der Spur
Zigarettenstummel und Verpackungsreste im Park, alte Reifen und Metallschrott im Wald - wilder Müll ist gefährlich für Mensch und Natur. Illegal weggeworfener Abfall schädigt die Umwelt und wirkt negativ auf das Stadtbild. Die Kosten für die Beseitigung belasten zudem die Abfallgebühren. Die Verwaltung steuert hier mit verschiedenen Maßnahmen unter dem Stichwort „Sauberes Leverkusen“ gegen.
Aus diesem Grund wird der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr im Oktober erneut eine Schwerpunktaktion im Stadtgebiet durchführen, um Müllsündern auf die Spur zu kommen. Von Montag, 12. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 18. Oktober 2026, wird der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt an bekannten Müllschwerpunkten und besonders häufig gemeldeten Örtlichkeiten kontrollieren. Dabei kommen punktuell auch Mitarbeitende in Zivil zum Einsatz. Ziel ist es, Verstöße direkt festzustellen, nach Möglichkeit die Verursacherinnen und Verursacher illegaler Müllablagerungen zu identifizieren und entsprechend gegen Ordnungsverstöße vorzugehen.
„Mit unserer Schwerpunktaktion wollen wir ein klares Signal setzen: Den öffentlichen Raum zur Müllentsorgung zu missbrauchen, ist kein Kavaliersdelikt und bleibt nicht folgenlos. Gleichzeitig kündigen wir die verstärkten Kontrollen bewusst an, um für das Thema zu sensibilisieren und deutlich zu machen, dass wir auch über die Aktionswoche hinaus konsequent hinschauen werden“, erklärt Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr.
Verschiedene Örtlichkeiten im Fokus
Der Kommunale Ordnungsdienst wird insbesondere an Orten verstärkt kontrollieren, die in der Vergangenheit wiederholt als Abladestellen für Müll festgestellt wurden oder wo entsprechende Beschwerden eingegangen sind. Dazu gehören unter anderem auch die Busbahnhöfe in Opladen und Wiesdorf.
Auch die Fußgängerzonen werden verstärkt in den Blick genommen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei weggeworfenen Zigarettenkippen sowie Verpackungsresten, die das Erscheinungsbild der Innenstadt beeinträchtigen und regelmäßig Anlass für Beschwerden geben.
Darüber hinaus finden Kontrollen im Umfeld von Wertstoffinseln und insbesondere an Altkleidercontainern statt. Dort kommt es immer wieder zu illegalen Ablagerungen neben den Containern. Auch wenn ein Container voll ist, dürfen Abfälle nicht einfach daneben abgestellt werden.
Kontrollen auch in Zivil
Mit dem punktuellen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes in ziviler Kleidung greift die Stadt Leverkusen Erfahrungen anderer Städte und Kommunen auf. Uniformierte Einsatzkräfte sind für Personen, die einen Verstoß begehen, in der Regel bereits aus größerer Entfernung erkennbar. Der Einsatz in Zivil ermöglicht es daher, bestimmte Verstöße gezielter festzustellen.
Bei Kontrollen oder Feststellungen weisen sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes bei Bedarf gegenüber Betroffenen aus. Anlassbezogen können zudem uniformierte Einsatzkräfte hinzugezogen werden.
Für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum
Ziel der Schwerpunktaktion ist es, das Bewusstsein für einen sauberen öffentlichen Raum zu stärken, Ordnungsverstöße konsequent zu ahnden und bekannte Müllschwerpunkte gezielt zu kontrollieren.
Dabei geraten zunehmend auch größere beziehungsweise gewerbliche Ablagerungen in den Fokus. Das Beseitigen illegal abgelagerter Abfälle verursacht erhebliche Kosten. Die AVEA hat im Jahr 2025 insgesamt rund 900 Tonnen wilden Müll entsorgt. Für das Jahr 2026 rechnet die AVEA mit einer weiteren Zunahme der Entsorgungsmengen.
Erhöhter Kontrolldruck und konsequentes Vorgehen sollen daher nicht nur abschreckend wirken, sondern auch dazu beitragen, Verursacherinnen und Verursacher illegaler Müllablagerungen zu identifizieren und nach Möglichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Stadt Leverkusen setzt dabei nicht nur auf die Schwerpunktaktion im Oktober. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Kontrollen gegen Vermüllung auch über die Aktionswoche hinaus im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortführen.
Bußgelder bei Verstößen
Festgestellte Verstöße gegen die Regelungen der Leverkusener Stadtordnung – insbesondere § 6 „Verunreinigung der Straßen und Anlagen“ – beziehungsweise gegen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Bei kleineren Verstößen kann in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro festgesetzt werden. Betroffene erhalten nach der Bearbeitung durch den Innendienst ein entsprechendes Schreiben der Bußgeldstelle.
Bei illegalen Müllentsorgungen sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich auch deutlich höhere Geldbußen vor. Je nach Art und Umfang des Verstoßes können diese bis zu 100.000 Euro betragen.
