Stadt Leverkusen

Neue Schiedsperson für Bürrig und Küppersteg gesucht

Die Stadt Leverkusen sucht eine neue Schiedsperson im Bezirk III (Bürrig, Küppersteg) für die Amtsperiode Februar 2027 bis Januar 2032. Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren Streitigkeiten durch Verhandlungsgeschick zu schlichten und auf einen Vergleich zwischen den Streitenden hinzuwirken.

Das Aufgabengebiet umfasst bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, sowie bestimmte Strafsachen, beispielsweise wegen einfacher oder fahrlässiger Körperverletzung, Hausfriedensbruchs oder Beleidigung. Eine juristische Vorbildung ist hierfür nicht erforderlich. 

Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Bewerberinnen und Bewerber sollten ausreichend Zeit für die Wahrnehmung des Amtes mitbringen. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Schlichtungsverhandlungen, die erforderlichen schriftlichen Arbeiten sowie die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen.

Schiedspersonen erhalten Informationsmaterial sowie die Möglichkeit, an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Lehrgänge finden üblicherweise an Wochenenden statt. Die Bereitschaft, hierfür Zeit einzuplanen, sollte daher vorhanden sein. Die erforderlichen Sachkosten hierfür übernimmt die Stadt Leverkusen.

Eine Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren von der zuständigen Bezirksvertretung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen vereidigt. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amtsgericht Leverkusen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die zu wählende Schiedsperson sollte persönliche Eigenschaften besitzen, die für die Ausübung des Schiedsamts von Bedeutung sind. Hierzu zählen Menschenkenntnis, ausreichende Lebenserfahrung, Geduld, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick sowie die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Vergleichsprotokolle.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im genannten Schiedsamtsbezirk haben. Zum Zeitpunkt der Wahl sollten sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Schiedsperson soll außerdem nicht gewählt werden, wer durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die von der Stadt gezahlte jährliche Schiedspersonenentschädigung beträgt zurzeit 1.200 Euro.

Interessierte Personen werden gebeten, sich schriftlich mit kurzem Lebenslauf bis spätestens zum 25.10.2026 bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Recht und Vergabe, Moskauer Str. 4a in 51373 Leverkusen oder per E-Mail an ehrenamt.rechtswesenstadt.leverkusende zu bewerben. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, warum sich die bewerbende Person für die Ausübung des Schiedsamtes besonders geeignet hält. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer an die oben genannte E-Mail-Adresse wenden. Die zuständige Mitarbeiterin wird sich sodann mit Ihnen in Verbindung setzen.

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