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Aktionswoche gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen
Falschparken im Fokus: Im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche startet der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr in diesem Jahr erneut eine Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Falschparkerinnen und Falschparker auf Geh- und Radwegen.
Die Aktion beginnt am Mittwoch, 16.09., und läuft bis einschließlich Dienstag, 22.09.2026. Im Zuge der Schwerpunktaktion werden die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst die Geh- und Radwege im Stadtgebiet im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt kontrollieren und priorisiert berücksichtigen.
„Wer auf Geh- und Radwegen parkt, nimmt anderen nicht nur Platz, sondern unter Umständen auch die Sicherheit. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende müssen darauf vertrauen können, dass die für sie vorgesehenen Verkehrsflächen frei und sicher nutzbar sind. Mit unserer Schwerpunktaktion setzen wir deshalb ein klares Zeichen: Geh- und Radwege müssen frei bleiben und Verstöße werden konsequent verfolgt“, betont Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr.
Durch hohen Druck der Verkehrsüberwachung soll die Zahl der Verstöße durch Falschparken im Stadtgebiet reduziert werden. Im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.08.2026 wurden durch die Zentrale Bußgeldstelle 5.657 Fälle von verbotswidrigem Halten oder Parken auf Geh- oder Radwegen geahndet. In 26 dieser Fälle wurde aufgrund der besonderen Behinderungs- und Gefährdungslage eine Abschleppmaßnahme durchgeführt.
Auch für den ADFC Leverkusen sind zugeparkte Radwege immer wieder ein Thema: „Im Zuge von Bürgergesprächen mit dem ADFC wurden vielfach Falschparker auf Geh- und Radwegen bemängelt und fehlende Kontrollen kritisiert. Dementsprechend wird die Schwerpunktaktion seitens des ADFC ausdrücklich begrüßt“, betont Kurt Krefft vom ADFC Leverkusen.
Das unberechtigte Parken auf Gehwegen hat nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zur Folge, beim unberechtigten Parken auf Radwegen ist ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen. Liegt beim Geh- oder Radwegparken eine Behinderung bzw. Gefährdung vor oder wird länger als eine Stunde auf dem Gehweg oder Radweg geparkt, erhöht sich der Bußgeldregelsatz und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg verhängt.
Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise zu falsch parkenden Fahrzeugen an die Stadt richten möchten, haben hierzu folgende Möglichkeiten:
- Montags bis donnerstags von 7:00 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr kann die Verkehrsüberwachung telefonisch unter 0214/406-36371 bzw. -36373 sowie per E-Mail unter folgender Adresse kontaktiert werden: 363-03-verkehrsueberwachungstadt.leverkusende
- Außerhalb der genannten Zeiten ist die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes montags bis donnerstags von 7:00 bis 23:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 24:00 Uhr telefonisch unter 0214/406-36555 sowie per E-Mail unter der Adresse leitstelle-kodstadt.leverkusende erreichbar.
