Stadt Leverkusen

Aktionswoche gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen

Falschparken im Fokus: Im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche startet der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr in diesem Jahr erneut eine Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Falschparkerinnen und Falschparker auf Geh- und Radwegen.

Stadt Leverkusen
Kurt Krefft vom ADFC (rechts), stv. Fachbereichsleiter Marcus Richter (links) sowie Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung und des KOD besprechen mögliche Gefährdungssituationen in der Hauptstraße, die durch blockierte Geh- und Radwege ausgelöst werden können.

Die Aktion beginnt am Dienstag, 16.09. und läuft bis einschließlich Montag, 22.09.2025.

Im Zuge der Schwerpunktaktion werden die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst die Geh- und Radwege im Stadtgebiet im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt kontrollieren und priorisiert berücksichtigen. Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise zu falsch parkenden Fahrzeugen an die Stadt richten möchten, haben hierzu folgende Möglichkeiten:

-       Montags bis Donnerstags von 7:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr kann die Verkehrsüberwachung telefonisch unter 0214/406-36371 bzw. -36373 sowie per E-Mail unter der Adresse 363-03-verkehrsueberwachungstadt.leverkusende kontaktiert werden.

-       Außerhalb der genannten Zeiten ist die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes Montags bis Donnerstags von 7:00 bis 23:00 Uhr, Freitags und Samstags von 8:00 bis 24:00 Uhr und Sonntags von 12:00 bis 20:00 Uhr telefonisch unter 0214/406-36555 sowie per E-Mail unter der Adresse leitstelle-kodstadt.leverkusende erreichbar.

„Das Mobilitätsverhalten vieler Bürgerinnen und Bürger ändert sich. Fuß- und Radverkehr gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die sogenannten ‚schwächeren Verkehrsteilnehmer‘ werden durch die Straßenverkehrs-Ordnung besonders geschützt“, betont Marcus Richter, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr. „Haltende oder parkende Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen sind nicht nur störend, oftmals sorgen sie auch für Gefährdungssituationen.“

Durch hohen Druck der Verkehrsüberwachung soll die Zahl der Verstöße durch Falschparken im Stadtgebiet reduziert werden. Im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.08.2025 wurden durch die Zentrale Bußgeldstelle 6.606 Fälle von verbotswidrigem Halten oder Parken auf Geh- oder Radwegen geahndet. In 50 dieser Fälle wurde aufgrund der besonderen Behinderungs- und Gefährdungslage eine Abschleppmaßnahme durchgeführt.

Auch für den Vorsitzenden des ADFC Leverkusen, Kurt Krefft, sind zugeparkte Radwege immer wieder ein Thema: „Im Rahmen des Fahrradklima-Tests 2024 waren Falschparker auf Radwegen ein häufiger Kritikpunkt. Dementsprechend wird die Schwerpunktaktion seitens des ADFC ausdrücklich begrüßt.“

Das unberechtigte Parken auf Gehwegen hat nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zur Folge, beim unberechtigten Parken auf Radwegen ist ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen. Liegt beim Geh- oder Radwegparken eine Behinderung bzw. Gefährdung vor oder wird länger als eine Stunde auf dem Gehweg oder Radweg geparkt, erhöht sich der Bußgeldregelsatz und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg verhängt.

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