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Wohnungen nach Abschluss der Untersuchungen wieder beziehbar
Die Anwohnerinnen und Anwohner des evakuierten Wohnhauses in der Käthe-Kollwitz-Straße in Leverkusen-Steinbüchel können ab sofort wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Die vorliegenden Messergebnisse zeigen, dass die untersuchten Wohnungen wieder beziehbar sind.
In den aktuell untersuchten Raumluftmessungen aus dem Treppenhaus und den Wohnungen wurden keine Anzeichen für eine Belastung mit Asbest festgestellt. Die Stadt Leverkusen erteilt auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse die entsprechende Freigabe. Die Mieterinnen und Mieter werden schnellstmöglich über die Freigabe und das weitere Vorgehen informiert.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Stadt Leverkusen ist die betreffende Baustelle als Asbestbaustelle angemeldet worden. Dies ist bei der Bewertung der seinerzeit bestehenden Gefahrenlage und der daraus abgeleiteten vorsorglichen Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen. Aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts waren die präventiv ergriffenen Maßnahmen erforderlich, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und eine eventuelle Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Umwelt auszuschließen.
Zudem waren keine Ersatzvornahmen erforderlich, mit denen eine Behörde eine angeordnete Maßnahme auf Kosten des Verantwortlichen selbst durchführen lässt, wenn dieser einer entsprechenden Verpflichtung nicht nachkommt. Im vorliegenden Fall ist der Eigentümer den Empfehlungen und Aufforderungen der Stadt Leverkusen eigenständig gefolgt und hat die erforderlichen Maßnahmen selbst veranlasst.
Die Stadt Leverkusen hat im Zuge der Bearbeitung in fachlichem Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) die Maßnahmenauswahl abgewogen. Die hinzugezogenen Fachleute bewerten die getroffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Gefahrenannahme als realistisch, verhältnismäßig und sachgerecht. Insbesondere im Hinblick auf den möglichen Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen entsprechen die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Die Stadt Leverkusen wird Strafanzeige wegen des Verdachts auf unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen erstatten.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Stadt Leverkusen noch keine belastbaren Nachweise über den Verbleib der im Rahmen der Sanierungsarbeiten vor dem Haus angefallenen Abfälle vor. Der Gefahrenverdacht hinsichtlich einer möglichen Asbestbelastung ist daher noch nicht abschließend entkräftet.
Grundsätzlich ist der Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen als Untere Umweltschutzbehörde verpflichtet, Hinweisen und begründeten Verdachtsmomenten nachzugehen, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt bestehen. Im Rahmen der Amtsträgerhaftung können Pflichtverletzungen bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher sind Sonderordnungsbehörden gehalten, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die erforderlichen ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu ergreifen sowie mögliche Rechtsverstöße den zuständigen Stellen zur Prüfung vorzulegen.
