Stadt Leverkusen

Aktion gegen Falschparken auf Geh- und Radwegen: 227 Verstöße festgestellt

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche hat der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr der Stadt Leverkusen vom 16. bis zum 22. September 2026 eine Schwerpunktaktion gegen das verbotswidrige Halten und Parken auf Geh- und Radwegen durchgeführt. Eine Woche lang wurden die Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet verstärkt kontrolliert.

Insgesamt wurden 227 Verstöße auf Geh- und Radwegen festgestellt. Die Betroffenen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle. In 3 Fällen war die Situation so gravierend, dass unmittelbar Abschleppmaßnahmen eingeleitet wurden.

Blockierte Geh- und Radwege sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können insbesondere für zu Fuß Gehende, Radfahrende sowie Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen zu gefährlichen Situationen führen. Müssen Verkehrsteilnehmende aufgrund abgestellter Fahrzeuge auf die Fahrbahn ausweichen, entstehen zusätzliche Gefahren.

Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr, erklärt: „Die Ergebnisse unserer Schwerpunktaktion zeigen, dass verbotswidriges Halten und Parken auf Geh- und Radwegen weiterhin ein relevantes Problem darstellt. Gerade dort, wo Menschen aufgrund blockierter Wege auf die Fahrbahn ausweichen müssen, können gefährliche Situationen entstehen. Deshalb sind konsequente Kontrollen erforderlich. Unser Ziel ist es, Verkehrsbeeinträchtigungen zu reduzieren und gleichzeitig das Bewusstsein dafür zu stärken, dass Geh- und Radwege für die dafür vorgesehenen Verkehrsteilnehmenden freigehalten werden müssen.“

Die verstärkten Kontrollen stießen während der Aktionswoche auf viel Zuspruch aus der Bevölkerung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs erhielten zahlreiche positive Rückmeldungen und Dank für die durchgeführten Kontrollen und eingeleiteten Maßnahmen.

Das unberechtigte Parken auf Geh- oder Radwegen wird nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog grundsätzlich mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet. Bei einer Behinderung oder Gefährdung sowie bei bestimmten weiteren Verstößen kann sich das Bußgeld erhöhen. In entsprechenden Fällen kann zudem ein Punkt in Flensburg hinzukommen.

Die Kontrollen auf Geh- und Radwegen werden auch nach Abschluss der Schwerpunktaktion im Rahmen der personellen Möglichkeiten und der üblichen Einsatzplanung fortgeführt.

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