Stadt Leverkusen

Stadt Leverkusen richtet Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung neu aus

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der U3-Bedarfsquote und eine Neu-Bewertung geplanter Kita-Bauten vor. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen, veränderter Betreuungsbedarfe der Familien sowie der Ergebnisse eines umfangreichen Realitätschecks hat die Verwaltung die tatsächliche Auslastung der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen überprüft und die Bedarfsplanung angepasst.

Im Konkreten bedeutet dies eine Anpassung der Bedarfsquote für Kinder unter drei Jahren ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 von derzeit 60 Prozent auf 50 Prozent. Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt soll die Bedarfsquote weiterhin 100 Prozent betragen.

„Diese Anpassung führt nicht zu einem Abbau bestehender Betreuungsplätze“, versichert Stadtdirektor Marc Adomat. „Unter dem Strich ist sogar ein Nettozuwachs von 344 Plätzen prognostiziert. Ziel der Neustrukturierung ist es vielmehr, speziell mit Blick auf zukünftige Ausbauplanungen, eine realitätsgerechte und belastbare Grundlage zu schaffen, die der Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards dient.“

Anlass für die Überprüfung waren deutliche Abweichungen zwischen den bisherigen Prognosen und der tatsächlichen Entwicklung im Rahmen der Kitaanmeldungen sowie beschlossene zukünftige Kita-Neu- und Ausbauprojekte. Drei Entwicklungen sind dabei besonders relevant:

1.      Zum Stichtag 31. März 2026 blieben stadtweit zahlreiche Betreuungsplätze unbesetzt.

2.      Die Geburtenzahlen in Leverkusen sind überdurchschnittlich rückläufig.

3.      Viele Familien entscheiden sich bewusst für bestimmte Betreuungsangebote oder betreuen ihre Kinder länger im familiären Umfeld.

„Auf diese Entwicklungen müssen wir mit einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung unseres Betreuungsangebots reagieren“, erklärt Aylin Doğan, Leiterin des Fachbereichs Kinder und Jugend. „Unser Anspruch ist es, Eltern ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot zu machen, das sich an den tatsächlichen Bedarfen der Familien orientiert. Gleichzeitig wollen wir Familien, die sich für eine frühe Betreuung in der Kita entscheiden, die Sicherheit geben, dass ihre Kinder dort von Anfang an gut aufgehoben, gefördert und in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Baustein für gute Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern.“

Ein entscheidender Schritt dabei ist die bedarfsgerechte Anpassung des Kita-Ausbaus. So empfiehlt die Verwaltung in ihrer Vorlage an die Kommunalpolitik, die Beschlüsse der bereits beschlossenen Kita-Neubauten aufzuheben. Zusammen mit der im Oktober 2025 per Ratsbeschluss entschiedenen Maßnahme der Abmietung dreier Kitas zur Haushaltskonsolidierung würden so wichtige Mittel frei, die zur Sicherung und Verbesserung des Leistungsangebots zur Erfüllung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs eingesetzt werden können. Weitere Prüfungen im Rahmen der langfristigen Standortentwicklung werden folgen.

„Dabei ist es uns wichtig, den Prozess eng mit den Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen zu führen“, erklärt Sabine Jarosch, Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder. „Daher haben die Fachbereichsleiterin und ich in den vergangenen Monaten die Einrichtungen besucht und Gespräche geführt.“

Die städtischen Grundstücke und Gebäude, die künftig nicht mehr für Zwecke der Kindertagesbetreuung benötigt werden, sollen so unter Berücksichtigung der strategischen Stadtentwicklungsplanung vorrangig für Gemeinwohlzwecke, insbesondere für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen und Angebote der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII. Aber auch weitere Gemeinwohlzwecke sowie sonstige städtebaulich sinnvolle Nutzungen schlägt die Verwaltung zur Prüfung vor.

Diese Seite teilen

Erläuterungen und Hinweise