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OB stimmt für Entscheidung der Härtefallkommission
Im Fall der Abschiebung von Herrn Sekou Sidibe ist heute der Stadt Leverkusen die Entscheidungsvorlage der Härtefallkommission zugestellt worden. Darin wird die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, unter der Bedingung, dass Herr Sidibe gültige Papiere beibringt, empfohlen. Dieser Entscheidung wird Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath folgen.
Duldung heute erteilt
„Das bisherige Verfahren für einen Verbleib von Herrn Sidibe in Deutschland scheiterte maßgeblich daran, dass Herr Sidibe, der sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhält, trotz des langjährigen Wohlwollens der Ausländerbehörde keine Anstrengungen zur erforderlichen Mitwirkung unternommen hat. Vielmehr hat sich Herr Sidibe durch Unterlassung Zeit verschafft, um auf diesem Wege vollendete Tatsachen zu schaffen. Ein Vorgehen, dass in keiner Weise ein Beispiel für gelungene Integration sein kann“, erläutert Oberbürgermeister Richrath seine Entscheidung. Herr Sidibes Asylantrag wurde 2020 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Dennoch ermöglichte ihm die Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen 2022 den Beginn einer Ausbildung. „Die Empfehlung der Härtefallkommission sieht nun vor, dass Herr Sidibe schnellstmöglich die erforderlichen Papiere für die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung beibringt. Dafür erhielt er heute eine Duldung für die Dauer von drei Monaten, damit er die Möglichkeit erhält, seine Ausbildung erneut aufzunehmen. Für die weitere Integration von Herrn Sidibe ist es außerdem erforderlich, dass er auch weiterhin eng beruflich und privat von seinem Unterstützerkreis unterstützt wird, da er den erforderlichen Integrationswillen bislang nicht hat erkennen lassen, den eine rechtssichere Zusammenarbeit aber erfordert“, so der Oberbürgermeister.
Aufenthaltserlaubnis möglich
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 23a ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da hierfür ein guineischer Reisepass vorliegen muss. Herr Sidibe wurde heute darauf hingewiesen, dass er sich in der nächsten Zeit ernsthaft und nachweislich um die Ausstellung eines entsprechenden Dokuments bemühen muss. Sollte er dieses besitzen, kann ein Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vereinbart werden.
Dazu Oberbürgermeister Uwe Richrath: „Als Kommune ist es unsere Aufgabe zu entscheiden, welchen Menschen wir den Zutritt in unser Land gewähren. Dafür dienen Gesetze und rechtssicheres Handeln. Dieses wurde im Falle von Herrn Sidibe durch die Leverkusener Ausländerbehörde, gestützt durch die Stellungnahmen des Verwaltungsgerichtes, des Oberverwaltungsgerichtes sowie dem Petitionsausschuss, geleistet. Meine heutige Entscheidung ist ein Votum für den Zuzug von dringend benötigten Fachkräften und eine Forderung, dass das Verfahren des Asyl- und Bleiberechts einer Anpassung bedarf, welche die Kommunen aus der Haftung nimmt.“