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Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche, die vom 16. bis zum 22. September stattfindet, hat die Stadt Leverkusen auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aufmerksam gemacht. An einem der Konfliktpunkte an der Mülheimer
Straße in Schlebusch hat sie dabei auch über die Rechte der Radfahrenden aufgeklärt.
Die generelle Radwegebenutzungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2010 durch ein entsprechendes Urteil aufgehoben. Daraufhin hat die Stadt Leverkusen die Radwegebenutzungspflicht sukzessive aufgehoben – ausgenommen sind hier Bereiche mit einer besonderen Gefahrenlage. Auch die blaue Radwegebeschilderung wurde entfernt, die baulich angelegten oder markierten Radwege blieben jedoch bestehen.
Dieses Vorgehen führt seitdem teilweise bei Autofahrenden zu Unmut, da diese häufig fälschlicherweise davon ausgehen, dass da, wo ein Radweg sichtbar ist, Radfahrende Diesen auch bitte zu benutzen haben. Nicht selten beschweren sich dann die Radfahrenden bei der Verwaltung darüber, dass sie unzulässiger Weise von Autofahrer*innen angehupt oder sogar beschimpft werden, obwohl sie rechtmäßig auf der Straße fahren.
Dabei sind die durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) getroffenen Regeln durch § 2 Absatz 4, Satz 2 und 3 StVO definiert:
Das heißt im Klartext, dass überall dort, wo ein Radweg zwar noch markiert oder baulich hergestellt ist, die oben genannte Beschilderung jedoch fehlt, es sich um einen Radweg mit aufgehobener Benutzungspflicht handelt. Die Radfahrenden dürfen hier selber entscheiden, ob sie lieber den Radweg benutzen möchten oder sich zutrauen auf der Straße zu fahren.
Die Stadt Leverkusen hat sich nun entschlossen, an drei konfliktträchtigen Stellen im Stadtgebiet für zwei Monate durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung explizit auf die Regelung hinzuweisen. Zugleich werden permanente Radfahrende-Piktogramme auf der Straße aufgebracht, um die Autofahrenden darauf hinzuweisen, dass Radfahrende sehr wohl auf der Straße fahren dürfen.
Die drei konfliktträchtigen Stellen befinden sich:
- Mülheimer Straße
- Robert-Koch-Straße / Humboldtstraße
- Birkenbergstraße
Unser Ziel ist es, die bestehenden Regeln im Straßenverkehr einerseits verständlich klarzumachen und anderseits deren Anwendung zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erleichtern“, so Christiane Jäger, Fachbereichsleiterin Mobilität und Klimaschutz.
„Zudem wird nochmal darauf hingewiesen, dass Radfahrende auf der Straße nur mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden dürfen“, betont Fabian Urh, der Fahrradbeauftragte der Stadt.