Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) vertritt die Interessen der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte gegenüber Politik und Verwaltung sowie gegenüber der Öffentlichkeit.

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Nach den Regeln des Parlamentarismus erstreitet das Gremium Verbesserungen unter anderem zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-, Wohnungs-, Aufenthalts- und Flüchtlingssituation in Leverkusen.

Grundsätzlich ist das Gremium frei, sich mit allen Angelegenheiten unserer Stadt zu befassen. Er gibt Anregungen und Stellungnahmen an andere politische Gremien und an die Verwaltung, überdies steht dem oder der Vorsitzenden des Gremiums jederzeit Rederecht im Rat der Stadt Leverkusen, dem wichtigsten Gremium der Stadt, zu.

Gewählt wird der ACI von den in Leverkusen lebenden Migrantinnen und Migranten in freier und geheimer Wahl. Das Gremium ist Bestandteil der politischen Willensartikulation und Willensbildung in Leverkusen und vertritt in diesem Prozess besonders die Interessen der Migrantinnen und Migranten.

Der ACI Leverkusen zählt 34 Mitglieder: Neben den 25 gewählten Mitgliedern aus den verschiedenen zur Wahl antretenden Listen gehören dem Gremium auch 9 aus dem Stadtrat entsandte Mitglieder an. Diese sind, ebenso wie die Listenvertreter, stimmberechtigt. Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht gehören außerdem Vertreter verschiedener Organisationen wie Caritas, Flüchtlingsrat, Polizei, Gewerkschaften oder der Stadtverwaltung dem Gremium an.

Die ACI Wahl findet in NRW zeitgleich mit der Kommunalwahl statt.
Das aktive Wahlrecht, also die Berechtigung zu wählen, haben diejenigen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Asylbewerber*innen dürfen jedoch nicht wählen. Zudem müssen sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Leverkusen wohnen. Deutsche Staatsangehörige dürfen auch wählen, wenn sie

  • mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen (zum Beispiel als Spätaussiedler nach § 7 StAG; durch Heirat; durch Geburt im Ausland)
  • oder die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
  • oder durch Geburt als Kind ausländischer Eltern erworben haben (gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes).

Das passive Wahlrecht bedeutet die Möglichkeit, zu kandidieren und gewählt zu werden. Wählbar sind die Wahlberechtigten sowie alle Bürger*innen der Stadt, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Leverkusen ihre Hauptwohnung haben.

Details zum aktiven und passiven Wahlrecht können Sie nachlesen in der WahlordnungPDF-Datei320,35 kB der Stadt Leverkusen, die für jede ACI Wahl neu beschlossen wird, und in Paragraph 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Vorstand

Vorsitzender: Ismalj Memishi

1. stv. Vorsitzender: Vjaceslav Schumichin

2. stv. Vorsitzende: Berfin Çelen

Geschäftsstelle des ACI

Anschrift Geschäftsstelle

Manforter Straße 184
Eingang 4 (rechts)
51373 Leverkusen

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch
15.00 – 17.30 Uhr

Telefonische Terminvereinbarung möglich, auch außerhalb der genannten Zeiten.

Geschäftsführer und Integrationsbeauftragter

Andreas Laukötter
Telefon: +49(0) 214 4 06 33 400
E-Mail: integrationsratstadt.leverkusende

Geschäftsstellenassistentin

Simone Strauß
Telefon: +49(0) 214 4 06 33 451
E-Mail: simone.straussstadt.leverkusende

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