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Landtagswahl
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Sie haben zwei Stimmen: eine für die Kandidierenden im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.
Die nächste Landtagswahl findet am 25. April 2027 statt.
Informationen für Wahlberechtigte
Für die Landtagswahl 2027 sind alle Personen in Leverkusen wahlberechtigt, die am Wahltag
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen für Parteien / Wählergruppen / Einzelbewerber*innen
Wahlvorschlagsträger (Parteien / Wählergruppen / Einzelbewerber*innen), die einen Kreiswahlvorschlag für den Wahlkreis 20 – Leverkusen zur Landtagswahl 2027 einreichen wollen, benötigen die folgenden Formulare:
- Anlage 9a – Niederschrift der Aufstellungsversammlung
- Anlage 10a – Versicherung an Eides Statt
- Anlage 11a – Kreiswahlvorschlag
- Anlage 12a – Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides Statt Parteimitgliedschaft (kann auch auf Anlage 11a ausgefüllt werden)
- Anlage 13 – Wählbarkeitsbescheinigung (kann auch auf Anlage 11 ausgefüllt werden)
Die Anlagen 9a und 10a müssen nur von Parteien oder Wählergruppen ausgefüllt werden.
Kreiswahlvorschläge von Wahlvorschlagsträgern, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, oder bei der letzten Landtagswahl ein endgültiges Wahlergebnis von mehr als 1 Prozent erreicht haben, müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Kreiswahlvorschläge können ab sofort bis Montag, 15.02.2027, 18 Uhr schriftlich beim Kreiswahlleiter des Wahlkreises 20 oder seinem Beauftragten im Fachbereich Bürger und Integration der Stadt Leverkusen, Abteilung Zentrale Dienste und Wahlen, Hauptstraße 105, 51373 Leverkusen eingereicht werden.
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist; verspätet eingehende Wahlvorschläge sind unheilbar ungültig!
Wahlvorschlagsportal
Das Wahlamt empfiehlt Ihnen das Kandidatenportal der Landeswahlleiterin im Internet zu nutzen. In dem Portal können Sie die Vordrucke für die Teilnahme an der Landtagswahl 2027 bequem online ausfüllen, verwalten, herunterladen und ausdrucken. Eine benutzerfreundliche Menüführung, ergänzende Hilfetexte sowie Zusatzfunktionen wie die Autovervollständigung von Adresseingaben unterstützen Sie bei der Dateneingabe. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden. Warnmeldungen und eine abschließende Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrolle weisen auf mögliche Unstimmigkeiten hin, so dass Fehleingaben überprüft und noch vor der Einreichung des Wahlvorschlags berichtigt werden können. Rücksprachen bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags können so verhindert und zusätzliche Arbeitsaufwände auf Ihrer und unserer Seite vermieden werden.
Das Kandidatenportal hilft Ihnen dabei, einen Wahlvorschlag vollständig und fehlerfrei auszufüllen. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch – es spart Ihnen Zeit und erleichtert die Erstellung des Wahlvorschlags erheblich!
Um Zugangsdaten für das Wahlvorschlagsportal zu erhalten, schreiben Sie eine Mail an
Informationen für Wahlhelfende
Für die Landtagswahl am 25.04.2027 werden wieder Wahlhelfende gesucht. Eine Anmeldung ist ab Herbst 2026 möglich. Weitere Informationen sowie der Link zum Anmeldeformular folgen zum gegebenen Zeitpunkt.





