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Elektronische Kommunikation
Die Stadt Leverkusen bietet Ihnen zur Verbesserung der Kontaktaufnahme Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren gelten die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger dafür einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Leverkusen eröffnet den elektronischen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen und der Behörde auf elektronischem Wege.
Unverschlüsselte und unsignierte E-Mails
Für die einfache und unverschlüsselte elektronische Kommunikation per E-Mail ist diese E-Mail-Adresse eingerichtet:
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie einfache E-Mails versenden. In diesen Fällen erfolgt die Kommunikation mit der Stadt Leverkusen unverschlüsselt und ohne rechtsverbindliche Signatur.
Aus Gründen des Datenschutzes wird die Stadt Leverkusen keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten mittels einfacher, unverschlüsselter E-Mails versenden.
Verschlüsselter Mailverkehr
Für eine vertrauliche Kommunikation bietet die Stadt Leverkusen Ihnen die Möglichkeit, Ihre E-Mails verschlüsselt an die Verwaltung zu übersenden. Dafür können Sie Ihre Nachrichten mit dem sogenannten "öffentlichen Schlüssel" der Stadt Leverkusen verschlüsseln. Die Stadt Leverkusen setzt zur Verschlüsselung das sogenannte "S/MIME" Verfahren ein. PGP-Verfahren können derzeit nicht unterstützt werden.
Die öffentlichen Schlüssel der einzelnen E-Mail-Adressen finden Sie auf der folgenden Internetseite:
https://openkeys.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie können über die Eingabemaske nach der gewünschten städtischen E-Mail-Adresse suchen und sich das entsprechende Zertifikat herunterladen.
Damit die Verwaltung auch Ihnen verschlüsselte E-Mails senden kann, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihr entsprechendes Zertifikat zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Je nach gewähltem E-Mail-Programm geschieht dies beim Senden einer signierten E-Mail automatisch.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie Ihr Zertifikat an die Stadtverwaltung übermitteln, werden künftig an Sie gerichtete E-Mails automatisch verschlüsselt. Sie benötigen Ihren privaten Schlüssel zum Lesen der E-Mails.
Qualifizierte elektronische Signatur
Für die rechtsverbindliche Kommunikation gelten die nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government Gesetz NRW).
Setzt ein Verwaltungsverfahren die eigenhändige Unterschrift des Antragsstellers voraus, kann diese durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Signaturen können nur dann akzeptiert werden, wenn diese durch einen von der Bundesnetzagentur qualifizierten Dienstanbieter ausgestellt wurden.
Weiterführende Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur sowie eine Liste der qualifizierten Dienstanbieter finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (Öffnet in einem neuen Tab).
Wir bitten um Verständnis, dass wir Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt! Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie - wie bisher - auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mittels qualifizierter elektronischer Signatur steht die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
poststelle2stadt.leverkusende
Ausgenommen sind Ausschreibungsverfahren der zentralen Vergabestelle, siehe auch unter Veröffentlichungen.
Datei-Anhänge
Möchten Sie uns E-Mails mit Dateianhängen schicken, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word (.docx)
- Microsoft Excel (.xlsx)
- Textdateien (.txt)
- HTML-Dateien (.htm)
Ausführbare oder komprimierte Dateien (.exe .bat, .rar, .zip, etc.) werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann der E-Mail-Anhang nicht geöffnet und Ihr Anliegen unter Umständen nicht bearbeitet werden.
Sonstige Regelungen zur elektronischen Kommunikation
Mit Nutzung der elektronischen Kommunikationswege erklären Sie sich einverstanden, dass die Stadt Leverkusen ebenfalls auf elektronischem Wege mit Ihnen kommunizieren darf (Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation). Gleichzeitig erklären Sie sich mit der Speicherung Ihres, für die verschlüsselte Kommunikation notwendigen, öffentlichen Schlüssels einverstanden.
Die Entschlüsselung und Verarbeitung Ihrer verschlüsselten und signierten E-Mails sowie der DE-Mails erfolgt in der städtischen Poststelle. Von dort werden Ihre E-Mails vertraulich an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Ist Ihre E-Mail nicht zu verarbeiten, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Eingehende E-Mails dürfen eine Gesamtgröße von zehn Megabyte nicht überschreiten, da ansonsten die ordnungsgemäße Weiterverarbeitung nicht sichergestellt werden kann.
Diese vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Leverkusen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden. Bei der Kommunikation mit Dritten sind deren Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation zu beachten. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann zum Beispiel durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.