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Service
Öffentliche Zustellungen
Hier veröffentlicht die Stadtverwaltung Leverkusen Benachrichtigungen über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz.
Für die nachfolgend aufgeführten Personen erfolgt die Zustellung eines Dokumentes durch öffentliche Bekanntmachung, da der Aufenthaltsort der genannten Personen nicht bekannt ist.
Durch diese Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
- Dimoski B.PDF-Datei199,83 kB
- Gawrych, Martin_2.pdfPDF-Datei199,54 kB
- Gawrych, Martin_3.pdfPDF-Datei199,55 kB
- Gawrych, Martin.pdfPDF-Datei199,83 kB
- Hopmann, Gordon Hermann Alfons.pdfPDF-Datei10,00 kB
- Mohammed, Rebin Bakr.pdfPDF-Datei9,92 kB
- Mumtaz, Mohammad Bilawal.pdfPDF-Datei9,89 kB
- Rafik, Awara.pdfPDF-Datei10,05 kB
- Wakas, Jwan.pdfPDF-Datei9,94 kB