Verbraucherschutz

Lebensmittel bei Festen

In Leverkusen finden jährlich viele Straßen- und Vereinsfeste statt. Für das leibliche Wohl ist dabei stets gesorgt. Für die Abgabe von Lebensmitteln ist bei privaten oder karitativen Veranstaltungen das Lebensmittelhygiene-Recht nicht verbindlich - Verantwortung sollte trotzdem getragen werden.

Eierbrötchen auf einer Platte

Folgende Lebensmittel sind bei unsachgemäßer Behandlung häufig Ursache von Erkrankungen: 

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus;
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis;
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus;
  • Eiprodukte;
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung;
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse;
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage;
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte
  • Soßen, Nahrungshefen.

Folgende Hinweise sind stets zu berücksichtigen. 

Anlaufstelle für weitere Fragen

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