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Verbraucherschutz
Lebensmittel bei Festen
In Leverkusen finden jährlich viele Straßen- und Vereinsfeste statt. Für das leibliche Wohl ist dabei stets gesorgt. Für die Abgabe von Lebensmitteln ist bei privaten oder karitativen Veranstaltungen das Lebensmittelhygiene-Recht nicht verbindlich - Verantwortung sollte trotzdem getragen werden.
Folgende Lebensmittel sind bei unsachgemäßer Behandlung häufig Ursache von Erkrankungen:
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus;
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis;
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus;
- Eiprodukte;
- Säuglings- und Kleinkindernahrung;
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse;
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage;
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte
- Soßen, Nahrungshefen.
Folgende Hinweise sind stets zu berücksichtigen.
Saubere Hände
Kühltemperaturen
Speisen heiß halten
Rohe Hackfleischprodukte
Roheihaltige Speisen
Überdachte Stände
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Rückstellproben
Anlaufstelle für weitere Fragen
E-Mail: 39stadt.leverkusende