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Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) gehört zu den Aufgaben des Fachbereichs Kinder und Jugend. Sie hilft jungen Menschen, die straffällig geworden sind. Unter anderem leistet sie Beistand und Beratung vor, während und nach dem Strafverfahren. Auch Eltern können Unterstützung bekommen.
Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) gehört zu den Aufgaben des städtischen Fachbereichs Kinder und Jugend. Ihr Aufgabenfeld ist im Gesetz (§ 52 SGB VIII und § 38 JGG) niedergeschrieben. Sie ist freiwillig und hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Ärger mit dem Gesetz haben.
Während und nach dem Strafverfahren begleitet die JuHiS Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und steht diesen bei. Natürlich können auch die Eltern von der Beratung Gebrauch machen.
Wichtig dabei ist, dass die JuHiS auf der Seite der jungen Menschen ist. Sie arbeitet nicht für die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Sie besteht aus pädagogischen Fachkräften, die Erfahrung mit jungen Menschen haben, die straffällig geworden sind.
Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?
- Wir erklären wie das Verfahren abläuft und was mögliche Strafen sind.
- Wir sprechen über die aktuelle Situation.
- Wir helfen bei Auflagen und Weisungen, zum Beispiel Sozialstunden und Trainingskursen.
- Wir schreiben Stellungnahmen für das Gericht.
- Wir begleiten bei Inhaftierung.
- Wir unterstützen bei Problemen in Schule, Ausbildung, Beruf, Familie, mit Schulden und Drogen.
- Wir arbeiten mit anderen Einrichtungen und Behörden zusammen: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Bewährungshilfe.
- Wir helfen bei der Klärung aller Fragen zu Verfahren, Strafen, Kosten und co.
Links und Downloads
Jugendhilfe im Strafverfahren
Videos von Polizeiliche Kriminalprävention
Gesetze
Kontakt
Anfragen per E-Mail an: juhisstadt.leverkusende
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort
Region 1
Rheindorf, Hitdorf, Küppersteg, Bürrig
Friedrich-Ebert-Platz 7-11, Eingang 9
51373 Leverkusen - Wiesdorf
Telefon: +49 (0)214 406 5606 oder +49 (0)214 406 5608
Region 2
Opladen, Quettingen, Bergisch Neukirchen
Telefon: +49 (0)214 406 5472 oder +49 (0)214 406 5272
Neue Adresse ab 1. Juli 2026: Friedrich-Ebert-Platz 7 - 11, Eingang 9, 51373 Leverkusen
Region 3
Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel
Telefon: +49 (0)214 406 5625 oder +49 (0)214 406 5299
Neue Adresse ab 1. Juli 2026: Friedrich-Ebert-Platz 7 - 11, Eingang 9, 51373 Leverkusen
Region 4
Wiesdorf, Manfort, Alkenrath
Telefon: +49 (0)214 406 5296 oder +49 (0)214 406 5148
Neue Adresse ab 1. Juli 2026: Friedrich-Ebert-Platz 7 - 11, Eingang 9, 51373 Leverkusen






