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Entgelte und Anmeldung
Hier finden sich Informationen zu Entgelten und zur Anmeldung der Kunstkurse.
Entgelte
Für die Teilnahme an den Kursen und Workshops werden Entgelte nach der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die im Programmheft genannten Kursentgelte beziehen sich auf den kompletten Jahreskurs oder den kompletten Workshop.
Die Kursentgelte sind zu Beginn mit einer einmaligen Zahlung zu entrichten. Sie erhalten eine Rechnung. Bitte bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung die Kursentgelte, da die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann.
Für die meisten Kurse besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Sie erhalten die Rechnung erst, wenn durch ausreichende Anmeldungen sichergestellt ist, dass der Kurs stattfindet.
Die Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht des vollständigen Kursentgeltes.
In den Kursentgelten sind Materialkosten nicht enthalten. Materialkosten werden direkt mit der Kursleitung abgerechnet.
Ermäßigung/Bildung und Teilhabe
Das Programm „Bildung und Teilhabe“ ermöglicht es Kindern und Jugendlichen die Kurse kostenlos zu besuchen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die mindestens eine der folgenden Leistungen erhalten:
- SGB II – Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld)
- SGB XII – Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt)
- AsylbLG – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das JKG-Büro berät gerne und hilft beim Ausfüllen des Antrags-Formulars.
Anmeldung
Anmeldungen finden Sie auf der letzten Seite im Katalog und sind bei der Kursleitung sowie im Büro erhältlich.
Eine Online-Anmeldung für das aktuelle Kursjahr finden Sie auch im Internet: Online Anmeldung (Öffnet in einem neuen Tab)
Bei der Teilnahme an mehreren Kursen bitte für jeden Kurs eine Karte vollständig ausfüllen. Die Kursnummer des jeweiligen Kurses finden Sie bei der Kursbeschreibung.
Bitte geben Sie auch die Einwilligung, dass die Musik- und Kunstschule Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die mit Ihrem Kind in den Kursen gemacht werden, auf der Internetseite und anderen Publikationen veröffentlicht werden dürfen. Sollten Sie das nicht wünschen, streichen Sie die Passage auf der Anmeldung.
Die ausgefüllte Karte können sie ins Büro schicken oder bei der Kursleitung abgeben.
Kursausfall/Kursfreie Zeiten für regelmäßige Kurse
Während der Schulferien und an allen gesetzlichen Feiertagen in NRW, sowie in der Karnevalszeit, von Weiberfastnacht bis einschließlich Rosenmontag, finden keine Kurse statt.
Auch wenn wegen besonderen Ereignissen, zum Beispiel Unwetter, kein Schulunterricht in NRW stattfindet,
Haftung
Für Schäden haftet die Stadt bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden im Rahmen der für diese Gebäude bestehenden Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
Programmänderungen bleiben vorbehalten
