Meldestelle für Hinweise
Interne Meldestelle der Stadt
Hinweise sind wichtige Instrumente zur Aufdeckung von Verstößen und Unregelmäßigkeiten in Behörden, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Ohne "Whistleblower", also Hinweisgebende, würden viele gesetzwidrige Verstöße nicht aufgedeckt. Der Schutz ihrer Identität ist daher sehr wichtig.
Bei der Stadt Leverkusen gibt es die Möglichkeit, Hinweise zu Erkenntnissen über Unregelmäßigkeiten – die im Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit stehen - vertraulich über einen sicheren und unabhängigen Meldeweg abzugeben.
Die Meldestelle ist beim Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung angegliedert. Diese handelt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unabhängig und weisungsfrei. Ansprechpartner ist der Leiter des Fachbereichs, Herr Guido Krämer.
Wer Hinweise auf relevante Sachverhalte geben möchte, kann postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen mit:
- Herrn Guido Krämer
Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung
(Leitung)
Hauptstr. 137
51373 Leverkusen
Mail: guido.kraemerstadt.leverkusende
Telefon: 0214/406-1400
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Scheuen Sie sich daher nicht, Kontakt zu Herrn Krämer aufzunehmen. Sie können sich auf einen fairen, offenen und vertrauensvollen Dialog verlassen. Ausschließlich Herr Krämer und niemand sonst in der Stadtverwaltung hat Zugriff auf die Inhalte. Auch jeder anonymen Meldung wird uneingeschränkt nachgegangen.
Externe Meldestellen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen des Bundes und der Länder oder an für bestimmte Branchen speziell eingerichtete externe Meldestellen zu richten. Beispiele sind:
- die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG)
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als fachspezifische Meldestelle, für Verstöße gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (§ 21 HinSchG)
- das Bundeskartellamt als externe Meldestelle für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union über den Wettbewerb (§ 22 HinSchG)
Gesetzliche Grundlage ist das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG).