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Kommunaler Ordnungsdienst
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen ist erster Ansprechpartner, wenn es um die Einhaltung der öffentlichen Ordnung, die Herstellung der Sicherheit und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum geht.
Die Mitarbeitenden sind Vollzugsdienstkräfte im Sinne des § 13 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und verfügen daher über verschiedene gesetzliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Gemäß § 24 OBG NRW dürfen insbesondere auch Befugnisse aus dem Polizeigesetz NRW (PolG NRW) angewendet werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- Feststellung der Identität von Personen,
- Erteilung und Durchsetzung von Platzverweisen,
- Sicherstellung von Gegenständen,
- Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen,
- Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Die Leitstelle des KOD
Mit einer eigenen Leitstelle ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) für die Bürgerinnen und Bürger besser und schneller erreichbar.
Die Leitstelle ist wie folgt erreichbar:
Telefon: +49 (0)214 406 36555
E-Mail: leitstelle-kodstadt.leverkusende
- Montag bis Donnerstag: 07:00 - 23:00 Uhr
- Freitag und vor Feiertagen: 08:00 - 24:00 Uhr
Sie kann bei ordnungsbehördlichen Sachverhalten oder bei Vorkommnissen in folgenden Bereichen kontaktiert werden:
- wilder Müll/unerlaubte Abfallentsorgung
- nicht angeleinte Hunde
- aggressives Betteln
- Ruhestörungen
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
- Verstöße gegen die Seenverordnung
- Schmierereien und unerlaubtes Plakatieren
Melden Sie sich gerne per E-Mail!
Nicht zuständig ist der Kommunale Ordnungsdienst für dringende Notfälle oder unmittelbare Gefahren für Leib und Leben. In solchen Fällen oder außerhalb der Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes können Bürgerinnen und Bürger auf die Notrufnummern der Polizei (110) oder der Feuerwehr (112) zurückzugreifen.
Parkverstöße können Sie über die Verkehrsüberwachung melden. Diese ist montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie erhebliche Parkverstöße (z.B. mit Behinderung des fließenden Verkehrs) bei der Leitstelle des KOD melden.
Verkehrsüberwachung: 0214 406-36371 / -36373 (E-Mail: 363-03-verkehrsueberwachungstadt.leverkusende).
Anzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Unterseite im Kommunalportal (Öffnet in einem neuen Tab)
Für alle anderen verwaltungsinternen Anliegen wenden Sie sich bitte von Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag: 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr an den Bürgerservice der Stadt Leverkusen unter:
Telefon: +49 (0)214 406 0
Fax: +49 (0)214 406 11004
E-Mail: postmasterstadt.leverkusende
Kooperation von Ordnungsdienst und Polizei
Der Kommunale Ordnungsdienst wurde auf Beschluss des Rates im Jahr 2019 gegründet. Gestartet mit zunächst fünf Mitarbeitenden wurde die Abteilung personell auf mittlerweile 42 Beschäftigte ausgebaut.
Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt bildete die am 1. Februar 2020 vom seinerzeitigen Oberbürgermeister Uwe Richrath und dem damaligen Polizeipräsidenten Uwe Jakob unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Polizeipräsidium Köln. Seitdem gehören regelmäßige gemeinsame Streifen uniformierter Einsatzkräfte beider Behörden zum Aufgabenspektrum des Kommunalen Ordnungsdienstes.
Regelmäßige Bürgersprechstunden
Der Kommunalen Ordnungsdienstes bietet regelmäßig, z.T. gemeinsam mit der Polizei, mobile Bürgersprechstunden auf Wochenmärkten in verschiedenen Stadtteilen an.
- Wo gibt es vermehrt Lärmbeschwerden?
- Wo liegt Müll herum?
- Gibt es Orte, an denen Bürgerinnen und Bürger sich unwohl oder unsicher fühlen?
Der Kommunale Ordnungsdienst ist für jeden Hinweis der Bürgerinnen und Bürger dankbar. Sofern Probleme nicht unmittelbar vor Ort gelöst werden können, etwa, weil andere Fachbereiche oder Behörden mit einbezogen werden müssen, erfolgt eine Weiterleitung an die entsprechenden Stellen.






