Stadt Leverkusen

Bürgerinformation zum Bebauungsplan

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 284/I+II "Küppersteg Wiesdorf - südlich der BAB 1, östlich Tannenbergstraße, nördlich Dhünn sowie südlich Dhünn, nordwestlich der Realschule am Stadtpark" findet vom 07.09.2026 bis zum 02.10.2026 statt. Die zusätzliche Bürgerinformationsveranstaltung wird am Dienstag, 08.09.2026, 18:00 Uhr, im Forum (Agam-Saal), Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen, unter Leitung des Bezirksbürgermeisters Martin Krampf durchgeführt. 

Die entfallenden Stellplätze unter der sogenannten „Stelze“ sollen an anderer Stelle ersetzt werden. Im Umfeld der BayArena werden hierfür im laufenden Bebauungsplan (B-Plan) optionale Flächen betrachtet. In Frage kommen hierfür bisherige Fußball-Trainingsflächen auf Flächen der Bayer 04 Fußball GmbH sowie auf kommunalen Flächen, die derzeit einem anderen Fußballverein zur Verfügung stehen. Sowohl die offene Stellplatzlösung wie auch die Parkhauslösung führen zu unterschiedlichen Auswirkungen, mit denen sich im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich auseinandergesetzt werden muss, da diese Inhalte relevant für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans sind. Hierunter fallen Themen wie z.B. Umgang mit Niederschlagswasser, Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Klimaschutz, Lärm, Verkehr etc. 

Nach derzeitigem Planungsstand ist noch nicht entschieden, ob die für die Belange aller Anlieger erforderlichen Stellplätze in einem Parkhaus oder in einer offenen Stellplatzanlage realisiert werden.  

Das Bebauungsplanverfahren dient der Lösungsfindung der vielfältigen Nutzerwünsche und Ansprüche zum Thema Parken. Darüber hinaus bildet der Bebauungsplan die Grundlage für die Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge und Entfluchtungsmöglichkeiten, die im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren geregelt werden. Dies gilt neben der BayArena beispielsweise auch für den TSV Leverkusen, den SC Leverkusen, das The Curve Hotel, aber auch für die Parkplätze von Ostermann Arena, Rathaus und Bibliothek. Nicht zuletzt müssen auch die Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern Berücksichtigung finden. 

Auszüge aus der Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 284/I+II "Küppersteg Wiesdorf - südlich der BAB 1, östlich Tannenbergstraße, nördlich Dhünn sowie südlich Dhünn, nordwestlich der Realschule am Stadtpark" 

Der Bauausschuss der Stadt Leverkusen hat am 15.06.2026 für den Bebauungsplan Nr. 284/I+II "Küppersteg Wiesdorf - südlich der BAB 1, östlich Tannenbergstraße, nördlich Dhünn sowie südlich Dhünn, nordwestlich der Realschule am Stadtpark" die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig an der Planung zu beteiligen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer vom 07.09. bis einschließlich 02.10.2026 zur Unterrichtung und Erörterung im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt. 

Zusätzlich findet auch eine Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, 08.09.2026, 18:00 Uhr im Forum (Agam-Saal), Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen, statt. 

Veröffentlichungsfrist im Internet sowie des öffentlichen Aushangs ist vom 07.09.2026 bis zum 02.10.2026. 

Informationen zur Veröffentlichung im Internet:

Link zur Internetseite der Stadt Leverkusen: Bauleitpläne | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)

Information zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung:

Ort:              Elberfelder Haus, Hauptstraße 101,51373 Leverkusen (Wartezone im Erdgeschoss)

Dauer:          07.09.2026 bis zum 02.10.2026

Zeit:             montags bis donnerstags  von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

freitags                            von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Möglichkeit zur Abgabe von Äußerungen:

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen bis zum 02.10.2026 abgegeben werden. Äußerungen sind vorrangig elektronisch abzugeben, insbesondere per E-Mail. Bei Bedarf können sie postalisch eingereicht werden. 

Die Angabe der vollständigen postalischen Anschrift sowie von Vor- und Nachnamen ist sowohl bei digitaler wie auch bei postalischer Äußerung erforderlich.

Nicht form- und fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Äußerungen können gesendet werden an:

beteiligungen.fb61stadt.leverkusende  

oder per Fax an: 0214/406-6102 

oder postalisch an folgende Adresse geschickt werden:

Stadt Leverkusen

Fachbereich Stadtplanung

Hauptstraße 101 

51373 Leverkusen

oder nach Terminvereinbarung bei den o. g. Kontaktdaten zur Niederschrift gegeben werden. 

Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: 

Bebauungsplan Nr. 284/I+II "Küppersteg Wiesdorf - südlich der BAB 1, östlich Tannenbergstraße, nördlich Dhünn sowie südlich Dhünn, nordwestlich der Realschule am Stadtpark“

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