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Planen und Bauen
Bauleitpläne
In dieser Übersicht sind alle Bauleitpläne gelistet, die sich im Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung oder der öffentlichen Auslegung befinden.
Im Geoportal finden Sie alle rechtskräftigen und aktuellen Bauleitpläne:
Bezirk I - Wiesdorf, Manfort, Rheindorf und Hitdorf
Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kita Weinhäuserstraße"
Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 für den Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße" die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 252/I "Hitdorf - Kindertagesstätte Weinhäuserstraße" ist erstmalig im Amtsblatt Nr. 36 vom 18.10.2024 bekannt gemacht worden. Durch einen technischen Fehler konnte der in der Bekanntmachung eingefügte Internetlink nicht von der Öffentlichkeit aufgerufen werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit muss daher eine erneute Bekanntmachung mit Angabe des neuen Internetlinks und der neuen Auslegungszeit erfolgen. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden mit berücksichtigt.
Die Informationen können eingesehen werden:
Ort
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone im Erdgeschoss
Dauer
ab 18.11. – 20.12.2024
Zeit
montags bis donnerstags von 08:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:30 bis 13:30 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift bis zum 20.12.2024 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Stellungnahmen können an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: BETEILIGUNGEN.FB61Stadt.Leverkusende oder per Fax an: 0214 406-6102.
Einsichtnahme in technische Regelwerke In den Planunterlagen werden DIN–Vorschriften und sonstige technische Regelwerke genannt. Diese technischen Regelwerke werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
28. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Weinhäuserstraße"
Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 für die 28. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Weinhäuserstraße" die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Informationen können eingesehen werden:
Ort
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone im Erdgeschoss
Dauer
ab 18.11. bis 20.12.2024
Zeit
montags bis donnerstags von 08:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:30 bis 13:30 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bis zum 20.12.2024 abgegeben werden. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen können an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61stadt.leverkusende oder per Fax an: 0214 406-6102.
Bezirk II - Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen und Bergisch Neukirchen
Bebauungsplan Nr. 279/II „Opladen – Kita und Wohnen westlich Sandstraße“
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 für den Bebauungsplan Nr. 279/II "Opladen - Kita und Wohnen westlich Sandstraße“ die Aufstellung beschlossen.
Vom 18.11.- 04.12.2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich über allgemeine Ziele usw. der Planung zu informieren. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch nur in dieser Zeitspanne möglich.
Gemäß §13a (3)1 BauGB Gelegenheit der Öffentlichkeit sich über allgemeine Ziele usw. der Planung zu informieren.
Alle Leverkusener sind eingeladen, sich bei der Gestaltung ihrer Stadt aktiv einzubringen. Ob Mängelmelder, Sprechstunde, Ideenwerkstatt oder förmliche Beteiligung: Es gibt viele Möglichkeiten.
Der Stadtrat wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Bei wichtigen Entscheidung, wie der Einsatz von Geldern oder den Bau von Schulen, stimmt der Stadtrat ab.