Stadt Leverkusen

Bürgerbeteiligung Bauleitplanverfahren in Rheindorf

Die Stadt Leverkusen lädt alle Interessierten zu einer Bürgerversammlung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in Rheindorf ein.

Die Stadt Leverkusen informiert durch frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu zwei Bauleitplanverfahren im Stadtteil Rheindorf, die im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat diese Verfahren am 09.10.2025 beschlossen. Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 281/I „Rheindorf – zwischen Königsberger Platz, Elbestraße, Solinger Straße und Memelstraße“ sowie um die 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Zentrum Rheindorf-Nord“.

Zusätzlich zur Online-Veröffentlichung der Planunterlagen und zur öffentlichen Auslegung lädt die Stadt Leverkusen alle Interessierten zu einer Bürgerversammlung ein. Diese findet am Dienstag, den 10.02.2026, um 18:00 Uhr in der Kirche Zum Heiligen Kreuz, Memelstraße 11, 51371 Leverkusen, statt. In der Veranstaltung werden beide Planverfahren vorgestellt; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über die Inhalte der Planungen zu informieren.

Die Planunterlagen werden im Zeitraum vom 03.02.2026 bis einschließlich 04.03.2026 veröffentlicht. Sie sind in diesem Zeitraum online auf der Internetseite der Stadt Leverkusen unter Bauleitpläne | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab) einsehbar. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, in der Wartezone im Erdgeschoss aus. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr möglich.

Fragen zu den Planungen werden auch nach Terminabsprache beantwortet. Ansprechpartner sind Herr Hennecke, erreichbar unter der Telefonnummer 0214 / 406-6135 oder per E-Mail an frank.henneckestadt.leverkusende, sowie Herr Kociok, erreichbar unter der Telefonnummer 0214 / 406-6121 oder per E-Mail an christian.kociokstadt.leverkusende.

Während des Veröffentlichungszeitraums können Bürgerinnen und Bürger bis zum 04.03.2026 Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden. Diese sollen möglichst elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Alternativ ist auch die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen möglich. Stellungnahmen können per E-Mail an beteiligungen.fb61stadt.leverkusende, per Fax an 0214 / 406-6102 oder schriftlich an die Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, gerichtet werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zur Niederschrift abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen zu den Verfahren sind im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen abrufbar. Für den Bebauungsplan Nr. 281/I „Rheindorf – zwischen Königsberger Platz, Elbestraße, Solinger Straße und Memelstraße“ gilt die Vorlage Nr. 2025/3413, für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich „Zentrum Rheindorf-Nord“ die Vorlage Nr. 2025/3412. Beide Vorlagen sind über SessionNet einsehbar.

Die Bekanntmachung zu den Verfahren ist im Sonderamtsblatt am 27.01.2025 und auf Amtsblatt | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Die Bekanntmachungsskizze wird der Presse gesondert zur Verfügung gestellt.

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