Stadt Leverkusen

Kommunalwahl: Wahlhelfende gesucht

Bei den für den 14. September 2025 angesetzten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden in Leverkusen der Stadtrat, die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat sowie der Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin neu bestimmt. Erreicht keiner der Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten aus der ersten Runde der OB-Wahl am 28. September statt.

Rund 500 Wahlhelfende – hauptsächlich als Beisitzerinnen und Beisitzer – werden aktuell noch aus der Bürgerschaft für beide Wahltermine gesucht. Die Stadtverwaltung möchte besonders Personen ansprechen, die möglichst beide Termine wahrnehmen können. 

Rund 1.300 (inkl. Reserve) ehrenamtliche Helferinnen und Helfer pro Wahltag werden für die Kommunalwahl am 14. September sowie für eine mögliche Stichwahl am 28. September benötigt – ca. die Hälfte davon kommt aus der Stadtverwaltung. Die Verwaltungsmitarbeitenden übernehmen dabei hauptsächlich die Funktionen als Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie als Reservistinnen und Reservisten.   

Das Wahlehrenamt können Personen übernehmen, die

·       die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen

·       am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

·       am Wahltag seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Leverkusen haben

·       nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch). 

WICHTIG: Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Leverkusen wohnen, aber die restlichen Punkte erfüllen, können sich als Wahlhelfende bei der Stadt Leverkusen melden. 

Der Einsatz erfolgt in einem der 108 Urnenwahllokale im Stadtgebiet oder in einem der 38 Briefwahllokale. Dem Einsatzwunsch in Wohnortnähe wird, soweit möglich, Rechnung getragen. Das Erfrischungsgeld beträgt:

·       für den Einsatz als Beisitzer/Beisitzerin im Wahllokal vor Ort (ab 7.30 Uhr): 50 Euro

·       für den Einsatz als Beisitzer/Beisitzerin Briefwahl (ab 14.30 Uhr): 40 Euro

·       Reservist/Reservistin: 25 Euro - bei tatsächlichem Einsatz als Beisitzer bzw. Beisitzerin 50 Euro (Urnenwahllokal) beziehungsweise 40 Euro (Briefwahllokal)

Anmeldung online möglich

Wie schon bei der Bundestagswahl können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger online über das Beteiligungsportal der Stadt Leverkusen anmelden: https://www.leverkusen.de/wahl2025  (Öffnet in einem neuen Tab)

Hier lassen sich alle relevanten Daten, besondere Wünsche zum Einsatzort etc. eingeben. Zudem ist geplant, die Erfrischungsgelder nach der Bundestagswahl bargeldlos an die Wahlhelfenden auszuzahlen, wozu die Kontodaten angegeben werden können.

Fragen zum Thema Wahl können außerdem an das Wahl-Team gerichtet werden:

·       per Mail: 330-wahlhelfendestadt.leverkusende

·       telefonisch (montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr) unter Tel. 0214/406-33030.

Informationen, Veranstaltungen und Schulungen zur Wahl

Alle wichtigen Informationen rund um die Wahl sind sowohl auf der städtischen Homepage (Öffnet in einem neuen Tab) als auch im Beteiligungsportal zu finden. Ebenfalls sind dort Schulungsmaterialien sowie zeitnah auch Schulungstermine für Wahlhelfende zu finden. Etwa ab Mitte Juni wird die Stadtverwaltung die Einberufungsschreiben an die angemeldeten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer versenden.

Hintergrund:

Die Wahlen zum Stadtrat erfolgen in den insgesamt 26 Kommunalwahlbezirken. Die Wahl der insgesamt 52 (+ OB) Mitglieder des Stadtrates erfolgt je zur Hälfte per Direktwahl bzw. über Reservelisten. Die jeweils 13 Mitglieder der drei Bezirksvertretungen werden ausschließlich nach Listenwahl bestimmt. Wahlleiter ist Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach.

Bei der Wahl zum Stadtrat haben Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerbender und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerbende aufgestellt ist. Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jeder Wähler und jede Wählerin eine Stimme.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich ab Mitte August versendet. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales. Ab dann können auch die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden.

 

 

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