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Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine öffentliche Abgabe und gehört zu den sogenannten Realsteuern (Objektsteuern). Den gesetzlichen Rahmen bildet dabei das Grundsteuergesetz (GrStG). Sie wird auf Grundbesitz erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt und dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Einrichtungen.
Steuerpflichtig sind grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Objekten. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach den vom Finanzamt festgestellten Besteuerungsgrundlagen sowie den von der Stadt festgelegten Hebesätzen.
Die Grundsteuer wird in zwei Steuerarten unterschieden:
- Grundsteuer A (agrarisch) wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben.
- Grundsteuer B (baulich) gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens, wie beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke oder Baugrundstücke.






