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Stadtfinanzen

Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt gehört die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplans. Er ist das jährlich erstellte Regelwerk für alle voraussichtlichen Aufwände (Ausgaben) und Erträge (Einnahmen) sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt Leverkusen.

Haushalt 2026

Entwurf eingebracht

Am Montag, 18.05.2026, haben Oberbürgermeister Stefan Hebbel und Stadtkämmerer Marc Adomat den Entwurf des Haushalts 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 inklusive einem Haushaltssicherungskonzept (HSK) bis 2038 mit der Vorlage Nr. 2026/0299 in den Rat der Stadt Leverkusen eingebracht.

Die Reden sind hier abrufbar:  

Für das Jahr 2026 sind Erträge in Höhe von rund 800 Millionen Euro geplant sowie Aufwendungen von 1.019 Millionen Euro. Dies bedeutet ein Defizit in 2026 von rund 220 Mio. €. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 endet insgesamt mit einem Fehlbetrag von rund 984 Mio. €. Das ebenfalls eingebrachte Haushaltssicherungskonzept (HSK) sieht den gesetzlichen geforderten Haushaltsausgleich nunmehr im Jahr 2038 vor, das positive Planungsergebnis beträgt rund 28,5 Mio. €.

Ausführliche Informationen zum Haushalt und zum HSK befinden sich im sogenannten Vorbericht zum Haushalt, der unter der Vorlage Nr. 2026/0299 in Band 3 ab Seite 51 abgedruckt und auch hier als PDF abrufbar ist. 

Investiver Haushalt

Der investive Haushalt umfasst für Baumaßnahmen und Beschaffungen ein Volumen von ca. 173.727.300 € sowie Verpflichtungsermächtigungen von 251.334.550 € für das Haushaltsjahr 2026. Damit werden die umfangreichen Investitionen in die Zukunft der Stadt Leverkusen dokumentiert. Einzelprojekte werden ebenfalls im oben genannten Vorbericht dargestellt.

Die politischen Beratungen in den Fachausschüssen beginnen am 09.06.2026. Der endgültige Beschluss über den Haushalt 2026 der Stadt Leverkusen ist für die Sitzung des Rates am 13.07.2026 mit der Vorlage Nr. 2026/0300 vorgesehen. Die entsprechenden Informationen und Unterlagen befinden sich im Ratsinformationssystem.
Daran schließt sich das Genehmigungsverfahren mit der Bezirksregierung Köln an. 

Grundsteuer A und B: Keine Änderung im Jahr 2026 

Im Rat der Stadt ist in der Sitzung am 18. Mai ein gemeinsamer Änderungsantrag zur Grundsteuer A und B vorgelegt und mit breiter Mehrheit angenommen worden. 
Demnach ist eine Erhöhung der Hebesätze für das Jahr 2026 rückwirkend vom Tisch.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer A und B war eine von etlichen Maßnahmen angesichts der massiv defizitären finanziellen Situation der Stadt. 

Nun ist die Verwaltung aufgefordert, bis Juli andere Einspar- oder Einnahmemöglichkeiten aufzuzeigen, um die unverändert bleibende Grundsteuer für das 2026 auszugleichen. 

Zudem ist die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Grundsteuer ab 2027 mindestens aufkommensneutral staffelweise erhöht werden kann. Das Thema Änderung der Grundsteuer wird in die Beratungen zum Haushalt und Haushaltssicherungskonzept aufgenommen.

CDU, Grüne, Volt/Bürgerliste und die Vertreter der FDP im Rat hatten sich im Vorfeld der Sitzung auf diesen interfraktionellen Änderungsantrag verständigt und ihn in den Rat zur Abstimmung eingebracht. 

Verwaltung: Entwurf erstellt

Die Stadtverwaltung hat - nach den Vorgaben der Bezirksregierung - den Entwurf des Haushaltes 2026 sowie ein Haushaltssicherungskonzept im Entwurf mit 12jähriger Dauer bis zum Jahr 2038 erarbeitet.

Der Spardruck ist groß. Die Stadt verzeichnet seit 2024/25 infolge des drastischen Einbruchs der Gewerbesteuer Mitte 2024 ein jährliches Defizit von mehr als 200 Millionen Euro. Eine Haushaltssperre ist verhängt. Ohne nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen würde der Fehlbetrag sich bis 2028 auf rund 990 Millionen Euro anhäufen. Zudem können die Fehlbeträge der Jahre 2025 und folgende nicht mehr durch Eigenkaptal gedeckt werden.        
Ausgaben senken - Einnahmen steigern: Das ist der Kern der Konsolidierung.   

Ausgaben senken

Im Entwurf listet die Verwaltung zahlreiche Maßnahmen auf. Der Abbau von Personal ist dabei eine der größten. In den kommenden Jahren sollen bereits rund 130 Vollzeitäquivalente (Beispiel: zwei Teilzeitkräfte zu je 50 Prozent Vollzeit sind ein Vollzeitäquivalent) und ein Konsolidierungsbetrag von 14,57 Millionen Euro eingespart werden. 
Sparvorgabe durch die Politik und Zielgröße sind insgesamt über 700 Stellen - der Abbau wird durch "normale Fluktation" gestaltet. Insbesondere gehen geburtenstarke Jahrgänge in Rente. Dieser Prozess erfordert jedoch einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren.  
Die erheblichen Einsparungen werden durch verschiedene Entwicklungen begleitet: Aufgaben werden auf den Prüfstand gestellt, Doppelstrukturen sind abzubauen, interne Abläufe sind zu optimieren sowie digitale Lösungen und KI-gestützte Prozesse verstärkt einzusetzen.
Die Stadt hat diesen Transformationsprozess begonnen. Begleitet wird sie dabei von der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH. 

Einnahmen steigern

Auch das - Einnahmen einzubeziehen - eine eindeutige Vorgabe der Aufsichtsbehörde, um die Stadt finanziell zukunftssicher aufzustellen.
Der Entwurf des Haushaltes 2026 sowie das HSK sehen daher auch die Erhöhung kommunaler Steuern vor:

  • die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 
    von 375 auf 525 Hebesatzpunkte (rückwirkend ab 1. Januar 2026)
  • die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke): von 750 auf 1050 Hebesatzpunkte (rückwirkend ab 1. Januar 2026)
    Update: Diese Vorschläge sind vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18. Mai 2026 abgelehnt worden. 
  • die Gewerbesteuer (für Unternehmen): ab 2027 Erhöhung des Hebesatzes auf 280 Punkte, im Jahr 2031 auf 330.   
  • die Umsetzung der Beherbergungssteuer 

Zeitplan

  • Am 18. Mai 2026 ist der der Entwurf des Haushaltes 2026 und das HSK in den Rat der Stadt eingebracht worden.

  • Nachdem der Haushaltsentwurf und das HSK in den Fachausschüssen und Bezirksgremien beraten wurde, ist der Beschluss des Rates für die Sitzung im Juli vorgesehen.

  • Der Haushalt 2026 und das HSK müssen anschließend der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.     

Alle Vorlagen dazu werden im Ratsinformationssystem der Stadt abrufbar sein. Hier sind jeweils zeitnah die Links zu den jeweiligen Sitzungen mit allen Dokumenten gelistet:         

Historie

Infos: Haushalt einer Kommune

Der Haushalt der Stadt Leverkusen bildet alle Leistungen ab, die den Bürgerinnen und Bürgern dienen sollen. Das umfasst Bereiche wie zum Beispiel Bildung, Kultur, Kinderbetreuung sowie Investitionen in Baumaßnahmen. Zudem beinhaltet er Angaben über die Kreditaufnahmen, die örtlichen Steuerhebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer), sowie den Stellenplan der Verwaltung.

Im Haushaltsplan wird der jährliche Finanzbedarf aufgelistet, der voraussichtlich für die Erfüllung dieser Leistungen notwendig ist. Da öffentliche Gelder und Steuermittel verwendet werden, unterliegt er strengen gesetzlichen Grundlagen. Eine grundlegende Vorgabe ist beispielsweise der Grundsatz der Öffentlichkeit. Dieser besagt, dass der Haushalt in öffentlichen Sitzungen eingebracht, beraten und verabschiedet werden muss.
Ein weiterer Grundsatz: Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.

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