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Stadtfinanzen

Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt gehört die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplans. Er ist das jährlich erstellte Regelwerk für alle voraussichtlichen Aufwände (Ausgaben) und Erträge (Einnahmen) sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt Leverkusen.

Haushalt 2026

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 13.07.2026 mit großer Mehrheit den Haushalt 2026 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 sowie des HSK bis 2038 beschlossen, siehe Vorlage 2026/0300 im Ratsinformationssystem.

Den Erträgen von circa 784,5 Mio. € stehen Aufwendungen in Höhe von etwa 1.019,8 Mio. € gegenüber, sodass das Jahr 2026 mit einem Fehlbetrag von circa 235,3 Mio. € abschließt.

Die größten Ertragspositionen 2026

  • die Gewerbesteuer mit 150 Mio. €
  • die Schlüsselzuweisung mit circa 65,4 Mio. € sowie
  • die Grundsteuer B mit circa 39,3 Mio. €

Grundsteuer

aktuell 01. Januar 2027 01. Januar 2028
Grundsteuer A 375 v. H. 480 v. H. 500 v. H.
Grundsteuer B 750 v. H. 960 v. H. 1.000 v. H.

Gewerbesteuer

aktuell 01. Januar 2027 01. Januar 2029
Mindesthebesatz 200 v. H. 280 v. H. 290 v. H.

Die größten Aufwandsposten 2026

  • die Transferaufwendungen mit fast 313 Mio. €, darunter die Gewerbesteuerumlage mit 21 Mio. € sowie die Landschaftsumlage mit über 66 Mio. €
  • die Personalaufwendungen mit fast 253 Mio. €
  • die Abschreibung für die Vermögenswerte von über 56,6 Mio. €.

Auf der Investitionsseite plant die Stadt in 2026 Ausgaben für Baumaßnahmen von über 128 Mio. €.
Das ebenfalls beschlossene HSK sieht erstmalig für das Jahr 2038 wieder einen Haushaltsüberschuss vor, mit dem in der Folge in kleinen Schritten die Überschuldung wieder abgebaut werden soll.
Die Verwaltung erstellt nunmehr die notwendigen Unterlagen, um das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einleiten zu können.

Historie

Infos: Haushalt einer Kommune

Der Haushalt der Stadt Leverkusen bildet alle Leistungen ab, die den Bürgerinnen und Bürgern dienen sollen. Das umfasst Bereiche wie zum Beispiel Bildung, Kultur, Kinderbetreuung sowie Investitionen in Baumaßnahmen. Zudem beinhaltet er Angaben über die Kreditaufnahmen, die örtlichen Steuerhebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer), sowie den Stellenplan der Verwaltung.

Im Haushaltsplan wird der jährliche Finanzbedarf aufgelistet, der voraussichtlich für die Erfüllung dieser Leistungen notwendig ist. Da öffentliche Gelder und Steuermittel verwendet werden, unterliegt er strengen gesetzlichen Grundlagen. Eine grundlegende Vorgabe ist beispielsweise der Grundsatz der Öffentlichkeit. Dieser besagt, dass der Haushalt in öffentlichen Sitzungen eingebracht, beraten und verabschiedet werden muss.
Ein weiterer Grundsatz: Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.

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