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Briefwahl: Kommunalwahl und Integrationswahl
Sie möchten Ihre Stimme bei der Kommunalwahl (und bei der ggf. stattfindenden OB-Stichwahl am 28.09.2025) und/oder Integrationsratswahl abgeben, können aber nicht in den Wahlraum kommen? Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Anträge sind auf folgenden Wegen möglich:
- Digital: ab dem 04. August 2025 unter diesem Link: www.wahlschein.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Nach Eingabe der jeweiligen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt. - Per QR-Code-Scan: Die zugesandte Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, über den per mobilem Endgerät (z.B. dem Smartphone) der Antrag gestellt werden. Die persönlichen Daten sind im Formular schon vorausgefüllt. Nach Eingabe wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
- Per Post: Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, wird deren Rückseite mit dem Antrag auf Briefwahl ausgefüllt, unterschrieben und die Wahlbenachrichtigung im frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesandt.
- Per E-Mail: unter 330-briefwahlstadt.leverkusende (Bitte geben Sie Ihren Namen, das Geburtsdatum, die Adresse für die Zusendung der Unterlagen sowie die entsprechende Wahl (ggf. OB-Stichwahl) an).
- Persönlich: Ab dem 11. August 2025 kann im Briefwahlbüro der Stadt (Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen) die Briefwahl beantragt und, falls gewünscht, auch direkt vor Ort gewählt werden.
Telefonisch kann ein Antrag auf Briefwahl nicht gestellt werden.
Eröffnung des Briefwahlbüros
Ab dem 11. August 2025 öffnet das Briefwahlbüro der Stadt. Dieses befindet sich in der Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen und ist zu den folgenden Öffnungszeiten besetzt:
montags bis donnerstags, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr (Ausnahme 12.09. und ggf. 26.09.: bis 15.00 Uhr)
Dort kann persönlich und vor Ort die Briefwahl beantragt und - falls gewünscht - direkt gewählt werden. Das ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich.
Um sich als wahlberechtigt ausweisen zu können, ist jedoch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Sofern die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt, wird gebeten, diese beim persönlichen Abholen der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen.
Fristen
Die Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Letzteres wird voraussichtlich für die Kommunal- und Integrationsratswahl spätestens am 11. August und für die ggf. stattfindende OB-Stichwahl am 19. September der Fall sein. Erst danach können die Wahlunterlagen per Post zugestellt werden.
Kommunal- und Integrationsratswahl am 14.09.2025
Bis zum 09.09.2025, 15.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen um die Briefwahlunterlagen per Post zu erhalten. Bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr ist nur eine Selbstabholung der Unterlagen im Briefwahlbüro möglich.
Der Wahlbrief für die Kommunalwahl oder die Integrationsratswahl muss spätestens bis zum Wahltag 14.09.2025, 16.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Ggf. stattfindende OB-Stichwahl am 28.09.2025
Bis zum 23.09.2025, 15.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen um die Briefwahlunterlagen per Post zu erhalten. Bis zum 26.09.2025, 15.00 Uhr ist nur eine Selbstabholung der Unterlagen im Briefwahlbüro möglich.
Bei einer ggf. stattfindenden Stichwahl des/der Oberbürgermeister/in muss der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag 28.09.2025, 16.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz für den Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen finden Sie im folgenden PDF.