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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leverkusen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.leverkusen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Website mit ihrem technischen Standard datiert aus dem Jahr 2014. Der verwandte HTML-Code ist entsprechend der seinerzeit gültigen Regeln für barrierefreies Webdesign angefertigt worden.

Ein BITV/WCAG-Selbstbewertung zum aktuellen Standard ist am 22. Januar 2021 von der Firma Sitepark GmbH durchgeführt worden. Das Unternehmen ist der technische Hersteller der Seite. Link zum Selbsttest-Verfahren: BITV/WCAG | Selbstbewertung | Startseite (bitv-test.de) 
Demnach sind zwei von 60 Prüfschritten nicht erfüllt.    

Eine Verbesserung ist geplant. Im Rahmen eines zukünftigen Relaunches der Seite erfolgt eine demententsprechende Anpassung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Insbesondere die auf www.leverkusen.de verwandten PDF-Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei. Es handelt sich um Hunderte von Dateien, die nur schrittweise angepasst werden können. Daher wird die Behebung dieses Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie uns hier informieren: zum Formular Barrieren melden.

Bitte beachten Sie dabei: Die von Ihnen beim Absenden übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Kontaktaufnahme und zur Bearbeitung Ihres Anliegens im erforderlichen Umfang verwandt. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz 

Ihre Ansprechpartnerin in der Onlineredaktion:
Agnes Keizers
Mail: redaktionstadt.leverkusende
Telefon: (0214) 406-8865


Durchsetzungsverfahren


Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.leverkusen.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde

Diese Erklärung wurde am 10.11.2020 erstellt.

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