Um die Vorlesefunktion von Readspeaker zu nutzen, müssen Sie Readspeaker in den Datenschutzeinstellungen freigeben
Planen und Bauen
Hochwasserschutz am Wiembach
Fließgewässer wie der Wiembach sind von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen. Phasen mit extrem geringen Niederschlägen wie in den Jahren 2019/20 können annähernd zum Austrocknen führen. Bei Starkregen kann der begradigte und eingedeichte Bach hingegen in kürzester Zeit über die Ufer treten.
So sah es am Wiembach am 14.07.2021 aus.
Zuletzt mussten wir das im Juli 2021 erleben, als ein Hochwasser Opladen verwüstete, das weit über die Pegelstände eines extremen Hochwasserereignisses (HQextrem) hinausging.
Schon zuvor wies die Hochwassergefahrenkarte (HWGK) des Wiembachs bereits für ein nur 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) ein Überschwemmungsgebiet in Opladen aus. Allein für dieses deutlich geringere Ereignis erstreckt sich die Überschwemmungsgefahr weitgehend südlich des Wiembachs und reicht bis zur Düsseldorfer Straße und der Rat-Deycks-Straße. Schon vor dem Hochwasser 2021 war deshalb ein Vorschlag eingebracht worden, den Wiembach aufzuweiten und zu renaturieren.
Denn der Hochwasserschutz am Wiembach entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den Anforderungen an einen zeitgemäßen Hochwasserschutz. Er muss dringend verbessert werden. Dazu ist die Stadt gesetzlich verpflichtet.
Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sind per Satzung für den Hochwasserschutz zuständig und erstellen hierzu in Verbindung mit dem Wupperverband (zuständig für die Gewässerunterhaltung) die Fachplanung. Das aktuelle Planungskonzept sieht eine Bachaufweitung an der Wiembachallee unter weitestmöglicher Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes vor. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, den Hochwasserschutz für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ100) zu gewährleisten.
Wie geht es weiter?
Dieses Planungskonzept muss nun konkretisiert werden und eine sogenannte „Entwurfs- und Genehmigungsplanung“ erstellt werden. Anschließend (voraussichtlich 2026) wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, das rund ein Jahr dauern wird. Die ersten Bauarbeiten werden daher frühestens 2028 oder später starten.
Informationsveranstaltung am 12. Mai
Damit sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein Bild vom aktuellen Stand der Planungen und den weiteren Schritten machen können, laden die Technischen Betriebe zu einer Informationsveranstaltung ein:
12. Mai 2025, 17.00 Uhr Aula der Marienschule, An St. Remigius 21, 51379 Leverkusen
(In den Räumlichkeiten finden maximal 200 Personen Platz)
FAQ
Besteht überhaupt eine echte Überschwemmungsgefahr durch den Wiembach?
Ja. Die Hochwassergefahrenkarte (HWGK) des Wiembachs weist für ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) ein Überschwemmungsgebiet im Bereich Leverkusen-Opladen aus. Es erstreckt sich weitgehend südlich des Wiembachs und reicht bis zur Düsseldorfer Straße und der Rat-Deycks-Straße. Im Überschwemmungsgebiet befinden sich ca. 130 Gebäude, darunter auch öffentliche bzw. soziale Einrichtungen wie z.B. die Remigius-Schule mit angrenzender Sporthalle, die Bielert-Kirche mit Gemeindehaus, Diakonisches Werk, die Stadthalle, DRK, zwei Kindergärten etc. Mit der der Einordnung als gesetzlich festgestelltes Überschwemmungsgebiet sind weitgehende baurechtliche Einschränkungen für Neu- und Umbauvorhaben verbunden.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
In Nordhein-Westfalen gibt es aktuell 456 sogenannte „Hochwasser-Risikogewässer“. Der Wiembach ist einer davon. Grundlage für die Einordnung als Risikogewässer ist die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL). Die Richtlinie hat zum Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Infrastrukturen und Eigentum zu verringern. Die Richtlinie ist rechtsverbindlich und muss durch die Stadt umgesetzt werden. Zuständige Aufsichtsbehörden dafür sind die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Weitere Infos dazu unter https://www.flussgebiete.nrw.de/risikobewertung-2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
Für den Wiembach gilt noch eine weitere gesetzlich bindende Richtlinie, die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Sie hat unter anderem die Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern und die Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren zum Ziel.
Warum besteht jetzt Handlungsbedarf?
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) sind rechtsverbindlich und müssen durch die Stadt umgesetzt werden. Hierbei ist die Untere Wasserbehörde gegenüber der Bezirksregierung Köln berichtspflichtig. Die Umsetzung der Maßnahmen sowie die dazugehörigen Zeitvorgaben sind im Kommunensteckbrief gelistet und werden für den Wiembach auf 2026 datiert. Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes besteht zudem Handlungsbedarf, weil der Deich entlang des Wiembachs an der Wiembachallee nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Ab wann sollen die Bauarbeiten beginnen?
Zunächst muss eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit allen dafür erforderlichen Gutachten (z.B. Artenschutzprüfung, Landschafspflegerische Begleitplanung usw.) erstellt werden. Anschließend wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Genehmigungsbehörde ist hier die Untere Wasserbehörde. Im Verfahren werden alle sonstigen betroffenen Behörden (z. B. Untere Naturschutzbehörde), die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt. Erst wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist und ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt (nicht vor 2027), kann die Ausführungsplanung erstellt werden – allerdings nur, falls gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht geklagt wird. Die ersten Bauarbeiten werden daher nicht vor dem Jahr 2028 starten.
Was genau soll am Wiembach gemacht werden?
In einer Planungsstudie haben die Wasserbauingenieure der Technischen Betriebe verschiedene Szenarien untersucht und berechnet. Die Überflutungsgefahr resultiert vor allem aus einer nicht ausreichenden Geländehöhe an der Wiembachallee oberhalb der Holzbrücke (Fürstenbergstraße). Um den Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ100) zu gewährleisten, soll daher der Abflussquerschnitt des Wiembachs an der Wiembachallee in dem Bereich zwischen Lucasstraße und Bielertstraße von 8 m² auf 16 m² erweitert und naturnah ausgebaut werden. So kann der Wasserspiegel bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (Durchflussmenge rund 17,5 m³/s) um bis zu 17 cm abgesenkt werden, sodass der Wiembach nicht mehr über die Ufer tritt. Der heutige Deich kann dadurch aufgegeben werden.
Warum wird der Deich nicht erhöht?
Auch diese Möglichkeit haben die Wasserbauingenieure der Technischen Betriebe untersucht. Eine einfache Erhöhung des Geländes durch einen Deich oder eine Hochwasserschutzmauer führt nicht zu einer Verbesserung. Da das Wasser im Hochwasserfall nicht mehr seitlich ausufern kann, sondern im eingedeichten Gewässerkanal abgeführt wird, kommt es zu einem zusätzlichen Anstieg des Wasserspiegels von bis zu 15 cm. Im ungünstigsten Fall liegt dann bei einem HQ100 der Wasserspiegel 38 cm über dem Straßenniveau. Da bei der Baugrunduntersuchung sehr durchlässige Böden (Sande und Kiese), aber keine sog. „Auelehmschichten“ gefunden wurden, kommt es – auch bereits bei kurzen Hochwasserereignissen – zu einem schnellen Grundwasseranstieg auf der „trockenen“ Seite, was zu einem Auftrieb und Aufbruch der Oberfläche führen kann. Dieser „hydraulische Grundbruch“ kann zu einem Versagen der Hochwasserschutzanlage führen.
Wurde für den Hochwasserschutz das gesamte Einzugsgebiet des Wiembachs betrachtet?
Ja. Die Stadt hat zusätzlich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. In dieser Studie hat ein externes Ingenieurbüro das gesamte Gewässer und dessen Einzugsgebiet untersucht und Maßnahmenvorschläge für mehr Schutz vor Starkregen und Hochwasser am Wiembach entwickelt. Dabei wurde die Einrichtung von kleineren Rückhalteflächen entlang des Bachlaufs und im Einzugsgebiet überprüft. Zudem wurde der Bau eines Retentionsraumes bzw. eines „Grünen Hochwasserrückhaltebeckens“ (HRB) auf dem ehemaligen Pintsch-Öl-Gelände (Neukronenberger Straße) oberhalb der Mündung des Ölbachs in den Wiembach untersucht.
Wieso werden keine kleineren Regenrückhalteflächen weiter oben am Bachlauf eingerichtet?
Bei der Untersuchung der Kleinretentionsflächen hat sich herausgestellt, dass diese insgesamt in ihrer Summe zu klein sind und somit zu wenig Rückhaltevolumen bereitstellen. Bei einigen Flächen wäre zudem die angrenzende Bebauung durch eine Wasserstauung auf diesen Flächen gefährdet. Hinzu kommt, dass diese Flächen zum Teil nicht auf dem Leverkusener Stadtgebiet liegen oder nicht im städtischen Besitz sind, weshalb ein unmittelbarer Zugriff auf diese Flächen nicht möglich ist.
Wurde der Bau eines großen Hochwasserrückhaltebeckens am Oberlauf geprüft?
In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten für den möglichen Bau eines „Grünen Hochwasserrückhaltebeckens“ (HRB) auf dem ehemaligen Pintsch-Öl-Gelände oberhalb der Mündung des Ölbachs in den Wiembach untersucht. Bei der bevorzugten Variante kann durch den Bau von zwei Rückhaltebecken westlich und östlich der Neukronenberger Straße ein Retentionsvolumen von insgesamt 135.000 m³ aktiviert werden. Dies erfordert neben zwei Drosselbauwerken den Bau einer 1,5 m hohen Staumauer entlang Neukronenberger Straße. Ein weiterer Staudamm ist an der Westseite parallel zum Ölbach erforderlich. Hier ist bereits ein Damm vorhanden. Dieser muss allerdings so abgedichtet und standsicher gemacht werden, dass er dem Wasserdruck standhält. Für die Baumaßnahmen müssten nach erster Schätzung u. a. rund 800 Bäume im Naturschutzgebiet gefällt werden.
Wäre dieses Rückhaltebecken nicht ausreichend?
Nein. Das HRB mit einem Volumen von 135.000 m³ reduziert die Gefahr der Ausuferung an der Wiembachallee von heute alle zehn Jahre auf alle 30 Jahre. Das angestrebte Schutzziel von 100 Jahren wird somit nicht erreicht. Dieses Ziel wäre mit einem Rückhaltevolumen von 200.000 m³ zu erreichen. Dafür müssten aber höhere Staumauern gebaut werden und im Bereich des Pintsch-Öl-Geländes (Altlastenverdachtsfläche) Boden abgetragen werden.
Warum wird das Hochwasserrückhaltebecken nicht gebaut?
Da sich das betreffende Gelände in einem Naturschutzgebiet befindet und die Gewässergütestruktur in diesem Bereich mit einem guten bis sehr guten Zustand beurteilt wird, besteht die Problematik, dass gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz Hochwasserschutzanlagen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten (und in Landschaftsschutzgebieten) nur genehmigungsfähig sind, wenn sie in Bezug auf die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft alternativlos sind. Mit der Aufweitung des Bachbettes im Bereich der Wiembachallee steht für den Hochwasserschutz am Wiembach aber eine Alternative außerhalb eines Naturschutzgebietes zur Verfügung. Hinzu kommt das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Demnach würden die Bauarbeiten bereits einen negativen Eingriff in die Gewässerstruktur darstellen.
Kann das Hochwasserrückhaltebecken zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden?
Ja. Sollte es in Zukunft höhere gesetzliche Anforderungen an den Hochwasserschutz geben, z. B. durch allgemein höhere Schutzziele (z. B. HQextrem), könnte theoretisch ein HRB am Pintsch-Öl-Gelände zusätzlich zu der Maßnahme an der Wiembachallee - ggf. in geringerem Umfang - entwickelt und umgesetzt werden.
Soll die Hainbuchenallee vollständig gefällt werden?
Um den größeren Abflussquerschnitt an der Wiembachallee realisieren zu können, ist eine Fällung der inneren Baumreihe beidseits der Allee notwendig. Im Rahmen des notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahrens wird geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume erhalten werden können.
Werden Bäume nachgepflanzt?
Sollten im Zuge der Bachaufweitung an der Wiembachallee alle Alleebäume gefällt werden müssen, wären hier ca. 300 Bäume betroffen, wobei dann die äußere Baumreihe mit klimageeigneten Arten, z. B. Linden, nachgepflanzt werden soll. Allerdings soll im Rahmen des notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahrens geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume erhalten werden können.
Welche ökologischen Vorteile hat die Aufweitung des Bachbetts, wenn so viele Bäume gefällt werden?
Die sog. „Gewässerstrukturgüte“ des Wiembachs ist in diesem Abschnitt nur mäßig bis schlecht. Durch die heute sehr enge Kanalisierung des Bachbettes werden bereits bei kleinen und mittleren Hochwassern so hohe Fließgeschwindigkeiten erzeugt, dass das sogenannte „Makrozoobenthos“ - die in der Gewässersohle lebenden Organismen - regelmäßig weggespült wird. Ziel der Gewässeraufweitung ist ein naturnaher Ausbau des Wiembachs mit einer möglichst breiten Gewässersohle. Durch die Aufweitung des Bachbettes soll eine natürliche Mäandrierung des Baches ermöglicht werden, die zur Bildung von wesentlich mehr Wasserzonen mit unterschiedlicher Tiefe und Breite führen. So können sich neue Fauna- und Flora-Habitate bilden, wodurch die Biodiversität und Artenvielfalt langfristig erhöht wird.
Werden größere Brücken gebaut, wenn der Bach breiter wird?
Die Brücken an der Bielertstraße und Lucasstraße bleiben unverändert. Die Holzbrücke für Fußgänger und Radfahrer an der Fürstenbergstraße kann allerdings nicht erhalten bleiben, da die Spannweite für die neue Gewässerbreite nicht ausreicht. Mit der Entwurfsplanung wird geprüft, ob an dieser Stelle eine neue Brücke gebaut werden kann.
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger weiter einbringen?
Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist ein Beteiligungsverfahren. Die Planungsunterlagen werden vier Wochen öffentlich ausgelegt. Hierzu können innerhalb bestimmter Fristen Einsprüche eingereicht werden. Wann und wo die Planungsunterlagen ausliegen, wird öffentlich bekanntgegeben – z.B. im Amtsblatt, in der Presse und auf der städtischen Internetseite. Zusätzlich wird es bei Bedarf auch eine weitere Informationsveranstaltung geben.
Historie des Wiembachs
Wie alle Gewässer unterliegt auch der Wiembach stetigen Veränderungen. Ursprünglich ein idyllischer Bachlauf, der sich mäandernd durch Auenwiesen und Weiden in Richtung Wupper schlängelte, wurde er bereits früh begradigt. Durch den Bau von wassertechnischen Anlagen und Mühlteichen wurde das Gefälle verstärkt, um die Wasserkraft besser für die dort gelegenen Mühlen nutzen zu können.
Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Planungen, den Wiembach zur Verhinderung von Überschwemmungen und Geruchsbelästigungen durch Abwässer zu begradigen und einzudeichen.
Ab 1906 bis ca. 1913 erfolgte eine erste Regulierung im Bereich der heutigen Siedlung etwa bis in Höhe der Bielertschule. Es wurden Böschungen angelegt und eine Pappelallee gepflanzt. In einem zweiten Abschnitt wurde anschließend etwa im Zeitraum bis 1929 der komplette Unterlauf verlegt und begradigt und die heutige Wiembachallee angelegt. Der Bach, der früher in einem weiten Bogen etwa ab der Bielertschule bis nahe zur Düsseldorfer Straße floss und im Bereich der Brücke in die Wupper mündete, floss nun in geradem Lauf vom Durchlass am Bahndamm bis zur Wupper. Mitte der 1970er Jahre wurde der Bachlauf an mehreren Stellen aus der strikten Gerade herausgenommen und stellenweise renaturiert. Zu diesen Maßnahmen gehörten u.a. auch Anpflanzungen mit Weiden am Bachlauf.
Die Pappeln mussten ca. ab Ende der 1980er Jahre nach und nach entfernt werden und wurden durch Säulenhainbuchen ersetzt.
Planskizze zur Begradigung des Wiembachs von 1906 (Norden unten)
Stadtkarte (1913) von Opladen mit dem ursprünglichen und dem geplanten neuen Bachlauf.
Durch das Hochwasser im Juli 2021 wurden auch in Leverkusen Schulen, Brücken und andere Infrastrukturen geschädigt. Hier ist der Sanierungsstand einsehbar.
Wasser ist unser Lebenselixier. Viele Bäche und Flüsse fließen durch unsere Stadt. Durch den Schutz unseres Wassers erhalten wir Lebensräume und unsere Trinkwasserversorgung.
Durch Stadtbegrünung machen wir Leverkusen widerstandsfähig gegen den Klimawandel. Durch eine nachhaltige Architektur- und Stadtgestaltung passen wir uns an zunehmende Wetterextreme an.